Süddeutsche Zeitung

Baierbrunn:Alles Gute nachträglich

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Datenschutzverordnung erschwert Gratulationen der Gemeinde

Von Udo Watter, Baierbrunn

Die meisten deutschen Babys kommen im Sommer zur Welt. Warum das so ist, kann nicht abschließend geklärt werden, biologische Gründe gibt es dafür wohl nicht, es hat eher etwas mit Familienplanung zu tun. In Baierbrunn war 2018 freilich auch der Dezember ein ziemlich geburtenstarker Monat, wie Bürgermeister Wolfgang Jirschik (Überparteiliche Wählergruppe) weiß.

In der Isartal-Gemeinde ist es eigentlich üblich, dass der Rathauschef in der Kommune lebende Eltern zur Geburt eines Kindes gratuliert, sogar ein kleines Geschenk gibt es. Jirschik hat allerdings darauf in den vergangenen Monaten verzichtet - schuld war die EU-Datenschutzverordnung.

Nach aktueller Gesetzeslage gibt es vom bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz die Vorgabe, dass das Meldeamt Namen, Anschrift und Gratulationsgrund der betroffenen Person nur weitergeben darf, wenn es sich um ein sogenanntes Ehe- oder Altersjubiläum handelt. Das heißt konkret: vom 50. Ehejahr und vom 70. Geburtstag an sowie danach alle fünf Jahre. Weitere, früher von der Gemeinde vorgenommene Gratulationen - etwa zur Geburt, zu 25 Jahren Ehe oder auch Beileidsbekundungen nach Todesfällen - sind von dieser Vorgabe allerdings nicht erfasst. "Solche Fälle liegen seit Oktober brach", sagt Jirschik.

Das wird sich jetzt freilich ändern respektive nachgeholt. Die Mitglieder des Baierbrunner Gemeinderats haben am Dienstag zugestimmt, dass der Bürgermeister eine Richtlinie erlassen soll, welche die vom Gesetz nicht berücksichtigten Fälle einbezieht. Genau solch einen, vom Gemeinderat bewilligten Richtlinien-Erlass lässt der bayerische Datenschutzbeauftragte als Lösungsmöglichkeit für gratulationswillige Bürgermeister offen. "Jetzt darf ich wieder", sagt Jirschik. Baierbrunner, die sich im Dezember über die Geburt eines Kindes gefreut haben, dürften also demnächst Post von der Gemeinde bekommen.

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Quelle:
SZ vom 24.01.2019
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