Süddeutsche Zeitung

Kritik am Mordurteil:Zweifel im Fall Böhringer

Beim Landgericht München I sind neue Fragen im Fall Böhringer aufgetaucht. Eine Zivilrichterin kritisiert Begründung des Mordurteils gegen Benedikt T.

Ekkehard Müller-Jentsch

Benedikt T. ist als Mörder seiner Erbtante Charlotte Böhringer rechtskräftig verurteilt worden, doch ein aktueller Hinweisbeschluss des Landgerichts MünchenI wirft neue Fragen auf.

Wie berichtet, ist Benedikt T. von seinem Bruder Mate zivilrechtlich verklagt worden: Das Landgericht solle feststellen, dass er als Mörder erbunwürdig sei. Die Idee dieses ungewöhnlichen juristischen Schachzugs: So muss das Zivilgericht noch einmal die wesentlichen Indizien überprüfen, die 2008 zur strafrechtlichen Verurteilung geführt hatten.

Das Kalkül von Benedikt T.s Anwälten scheint aufzugehen. Denn jetzt äußerte die Einzelrichterin der 4. Kammer in ihrem Beschluss tatsächlich Zweifel an der Beweiswürdigung des Schwurgerichts. So sei etwa eine DNS-Spur auf dem Sakko der Getöteten kein so überzeugendes Indiz, wie es im Strafurteil dargestellt werde. Und die Zivilrichterin ist auch nicht von der Darlegung des Schwurgerichts überzeugt, dass keine andere Person als Täter infrage komme.

Für T.s Anwälte Peter Witting und Jürgen Contzen ist dieses Zwischenergebnis ein deutliches Zeichen, dass die Begründung des Mordurteils "an entscheidenden Stellen Schwächen aufweist". Im Kampf um die Wiederaufnahme des Mordprozesses sei man damit einen großen Schritt vorangekommen. Die Juristen setzen zudem große Hoffnung in das Gutachten einer Schweizer Expertin, die nach der Polizei die Böhringer-Wohnung untersucht hat.

Ihre Expertise werde bald vorliegen. Witting berichtet zudem, dass sich sein Mandant kürzlich einem Test mit dem sogenannten Lügendetektor unterzogen hat: In der JVA Stadelheim habe er vor einer Sachverständigen alle Fragen zur Tat überzeugend mit "Nein" beantwortet. Das sei zwar kein zulässiges Beweismittel, stütze aber seine Unschuldsbeteuerungen. Das Zivilverfahren am Landgericht wird im Juli fortgesetzt.

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Quelle:
SZ vom 09.06.2011
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