Zweckentfremdung:Illegale Vermietungen: Bestraft nicht die Studenten
Lesezeit: 1 min
Härter gegen unerlaubte Mietangebote vorzugehen, ist richtig. Nur sollte der Landtag dabei nicht übers Ziel hinausschießen.
Kommentar von Lisa Schnell
München hat fast alles, was man sich wünschen kann, nur eines nicht: Wohnungen. Dass einzelne ein Heidengeld verdienen, indem sie Wohnungen als Feriendomizile an Urlauber oder Medizintouristen vermieten, ist eine Schweinerei. Sie nehmen den Münchnern Wohnraum weg, zahlen auf ihre Einkünfte keine Steuern und schädigen Hotels und Gaststätten.
Auf den ersten Blick kann man also nur in Jubelgeschrei darüber ausbrechen, dass SPD und CSU dem endlich mit einem schärferen Gesetz ein Ende bereiten wollen. Auf den ersten Blick. Auf den zweiten kann einem aber auch der ein oder andere Zweifel kommen.
Es gibt nämlich auch die, die ihre Wohnung bei Internetportalen wie Airbnb einstellen, weil sie sich etwas dazuverdienen wollen, ja, müssen. Gerade weil Wohnen in München so teuer ist. Viele Studenten fahren über die Semesterferien nach Hause oder in den Urlaub.
Warum sollten sie da ihre Wohnung nicht gelegentlich für ein verlängertes Wochenende oder auch für ein paar Wochen am Stück vermieten dürfen? Sie steht ja sowieso leer. Es handelt sich nicht um eine Ferienwohnung, dem Mietmarkt wird kein Wohnraum entzogen. Würden sie aufhören zu vermieten, käme es niemandem zugute, es würde nur ihnen schaden.
Und was ist mit dem eigenen Urlaub? Kaum jemand im Bekanntenkreis, der noch keine Wohnung bei Airbnb gebucht hat. Sind genügend Bars um die Ecke? Ist die Dusche sauber, die Einrichtung hübsch? Das sind die Fragen, die meist über eine Buchung entscheiden.
Selten stellt man sich die Frage, ob man da eine Ferienwohnung mietet, die den Einheimischen unerlaubterweise den Platz wegnimmt. Sollte man aber. Dann darf man über die Pläne von SPD und CSU auch jubeln.