Süddeutsche Zeitung

Klage von Schauspielerin:"Bild" soll Diana Amft für Babybauch-Foto entschädigen

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Leichter Mantel, buntes Kleid und darunter ein kleiner Babybauch - ein Paparazzo fing im Herbst 2014 fotografisch ein, was Schauspielerin Diana Amft ("Doctor's Diary") bis dahin öffentlich nicht ausplaudern wollte. Bild kaufte das Bild und zeigte es unter der Überschrift "Zum Kugeln schwanger" gegen den Willen der werdenden Mutter sowohl in der gedruckten Zeitung wie auch in der Online-Ausgabe. Das war am Montag ein Fall für das Landgericht München I: Die 40-Jährige verlangte zweimal 10 000 Euro "Geldentschädigung". Bekommen wird sie voraussichtlich aber nur ein Viertel.

Amft, die ihre Karriere an der Münchner Schauspielschule Zerboni begonnen und dann 2009 für ihre Hauptrolle als junge Ärztin Margarete Haase in der deutsch-österreichischen Arztserie sowohl den renommierten Grimme- wie auch den bayerischen Fernsehpreis bekommen hat, wollte sich so "nicht in die Öffentlichkeit zerren lassen", wie ihr Anwalt Bernhard von Becker betonte.

Die Veröffentlichung betreffe ihren intimen Lebensbereich und treffe "knapp oberhalb der Gürtellinie", wie es der Anwalt ausdrückte. Besonders betonte er, dass innerhalb des Springerkonzerns bekannt gewesen sei, dass Diana Amft keine Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben habe - der Klatschreporterin eines anderen Blattes dieses Verlages habe sie diese auf Nachfrage ausdrücklich verweigert.

Für den Springer-Verlag ist die Veröffentlichung kein Eingriff in die Intimsphäre

Für den Springer-Verlag erklärte Rechtsanwalt  Ulrich Amelung, dass auch innerhalb des Konzerns jede Redaktion eigenständig entscheide. Die Veröffentlichung sei ohnehin kein Eingriff in die Intimsphäre gewesen, weil die Schwangerschaft nicht nur gerüchteweise bekannt, sondern auch nach Außen hin sichtbar gewesen sei. Im Übrigen habe die Redaktion das Foto bloß angekauft.

Die Richter meinten dazu, auch bei einem gekauften Bild müsse man sich erklären lassen, wie es entstanden sei. Das Gespräch mit der Redakteurin eines anderen Blattes müsse sich Bild aber nicht zurechnen lassen. Das Gericht gab in der mündlichen Verhandlung zu erkennen, dass es "das Abfotografieren" zwar als Verletzung des Persönlichkeitsrechts ansehe - jedoch eher nicht als besonders schweren Fall.

Die Kammer schlug vor, sich freiwillig auf die Zahlung von insgesamt 5000 Euro zu einigen. Beide Seiten stimmten dem zu, könnten diesen Vergleich aber innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Amft soll auch selber entscheiden, was mit dem Geld geschehen solle. Sollte der Kompromiss scheitern, wird im Mai das Urteil verkündet.

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Quelle:
SZ vom 21.04.2015
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