Süddeutsche Zeitung

Schwabing:Die Kinos Münchner Freiheit werden wohl zum Kaufhaus

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Von Stefan Mühleisen, Schwabing

Ein letzter Vorstoß der Lokalpolitiker, die Kinos Münchner Freiheit wegen eines vermuteten Verfahrensfehlers zu retten, ist gescheitert. Das legt eine Antwort des städtischen Planungsreferats auf einen Antrag des Bezirksausschusses (BA) Schwabing-Freimann nahe. Darin heißt es: "Die Baugenehmigung kann nicht zurückgenommen werden, da sie rechtmäßig erteilt wurde." Die Stadt rüttelt also nicht an der im Frühjahr erteilten Erlaubnis, die Räume gewerblich zu nutzen. Als wahrscheinlich gilt, dass die Warenhauskette Karstadt, die den Großteil des Gebäudes belegt, die Räume übernimmt. Eine Bestätigung gibt es nicht.

Anfang Juli war der Mietvertrag für den Kinobetreiber Thomas Kuchenreuther ausgelaufen; er hatte das Lichtspielhaus an der Leopoldstraße 82 fast ein Vierteljahrhundert lang geführt und sah sich nicht in der Lage, den Betrieb mit den zuletzt gestiegenen Mieten weiterzuführen. Der Wortlaut in der städtischen Genehmigung für die Nutzungsänderung nährt die Vermutung, dass Karstadt die Kinoräume übernimmt. Es ist darin von einer "erweiterten Verkaufsfläche mit Lagerflächen" die Rede.

Doch der BA ist der Auffassung, dass die Lokalbaukommission die Genehmigung zurücknehmen müsse, da die Betriebsgenehmigung an eine kulturelle Nutzung gekoppelt sei. Denn bis Mitte der Neunzigerjahre waren die Kinosäle formal als öffentlicher Versammlungsort ausgewiesen. Angeblich zögerte die Stadt deshalb seinerzeit, eine Genehmigung für die Kinos zu erteilen. Faktisch lief die öffentliche Nutzung jedoch weiter, etwa indem dort Kulturveranstaltungen stattfanden. Die Lokalpolitiker pochten nun auf dieses quasi traditionelle Recht der Öffentlichkeit auf diese Räume, zumal es in Schwabing keinen Bürgersaal gibt, wie in anderen Stadtvierteln - vergeblich allerdings.

Denn einen solch verbrieften Anspruch der Bürgerschaft auf die Räume gab es offenbar nie. Es bestehen keine "öffentlich-rechtlichen Belange", schreibt die Planungsbehörde, weshalb die Nutzungsänderung zulässig sei, und eine Baugenehmigung erteilt werden müsse - aus dem gleichen Grund, weshalb auch die "Nutzungsänderung Versammlungsstätte in Kinos" genehmigt worden sei. Eine Auflage zur Gewährung einer öffentlichen Nutzung, wie es der BA-Antrag voraussetzt, sei in der Baugenehmigung nicht enthalten, "da eine solche Verknüpfung nicht rechtskonform wäre".

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Quelle:
SZ vom 26.11.2019
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