Süddeutsche Zeitung

Immobilienmarkt:"Keine Wunderwaffe"

Lesezeit: 1 min

Bei der Mietpreisbremse gibt es zahlreiche Ausnahmen

Von Sven Loerzer

Die Mietpreisbremse, die vom 1. August an auch für die Vermietung von Wohnungen in der Landeshauptstadt und in allen Kommunen des Landkreises München gilt, entfaltet ihre Wirkung nicht automatisch. "Der Mieter muss auf die Mietpreisbremse treten", sagte die Vorsitzende des Mietervereins München, Beatrix Zurek. Sie sieht darin ein taugliches Instrument, "sowohl die steigenden Wiedervermietungspreise als auch den Anstieg der Bestandsmieten für alle Münchner Mieter einzubremsen". Allerdings warnte die Mietervereins-Vorsitzende und SPD-Stadträtin auch vor zu großen Erwartungen. "Die Mietpreisbremse ist keine Wunderwaffe, mit der die Probleme des Münchner Wohnungsmarkts gelöst werden können."

Grundsätzlich gelte das neue Instrument für alle Wohnraum-Mietverträge, die vom 1. August an abgeschlossen werden. Danach darf der Vermieter maximal zehn Prozent mehr verlangen als die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel hergibt. Der Mieter kann durchaus erst einmal den Vertrag zu einer höheren Miete abschließen und hinterher den überhöhten Betrag feststellen lassen und zurückfordern. Das sollte er dann aber bald tun: Denn rückwirkend geht das nicht. Erst wenn er dem Vermieter eine sogenannte qualifizierte Rüge geschickt hat, wirkt die Mietpreisbremse. Beatrix Zurek rät allerdings dazu, die Miete in der geforderten Höhe unter Vorbehalt weiterzuzahlen, bis geklärt ist, ob nicht eine Ausnahme vorliegt. Denn davon gebe es leider einige: Für Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet worden sind, gilt die Bremse nicht, auch nicht bei Folgevermietungen. Bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden, mit einem Neubau vergleichbaren Sanierung entfaltet die Bremse keine Wirkung. Bei Modernisierungen können elf Prozent der Kosten aufgeschlagen werden. Wenn der vorherige Mieter bereits mehr bezahlt hat, als nach der Bremse zulässig ist, kann der Vermieter diesen Betrag vom neuen Mieter fordern.

Auf jeden Fall aber sollten "Mieter das Selbstbewusstsein haben, von Fachleuten kontrollieren zu lassen, ob sich die Miete im gesetzlichen Rahmen hält", betont Beatrix Zurek. Der Mieterverein ist dafür gerüstet: "Ich würde mir einen Run durchaus wünschen."

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Quelle:
SZ vom 24.07.2015
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