Süddeutsche Zeitung

Gräfelfing:Kinder und Ehrenamt

Lesezeit: 1 min

Gemeinderat lässt Erstattung von Betreuungskosten prüfen

Von Annette Jäger, Gräfelfing

In welchem Maß soll ein Ehrenamt finanziell entschädigt werden? Mit dieser Grundsatzfrage müssen sich Gräfelfings Gemeinderäte demnächst erneut beschäftigen. Ein Antrag der Grünen/Unabhängigen Liste wie auch der Interessengemeinschaft Gartenstadt Gräfelfing (IGG), Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu erstatten, die während der Sitzungszeiten anfallen, wurde mehrheitlich befürwortet. Wie das in der Praxis aussehen soll, muss allerdings erneut beraten werden.

Gemeinderat zu sein ist ein Ehrenamt. Für die Zeit, die Gemeinderäte in Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen verbringen, erhalten sie eine Entschädigung. Zu Beginn der neuen Amtszeit im Mai wurde das Sitzungsgeld in Gräfelfing von 50 auf 70 Euro erhöht. Jetzt sollen zusätzlich Betreuungsleistungen bezahlt werden. Die Antragsteller argumentieren damit, dass die Gemeinderäte keine finanziellen Einbußen erleiden sollen wegen ihres Ehrenamts. Wer einen Babysitter bezahlen müsse, damit er eine Ausschusssitzung wahrnehmen kann, habe aber mehr Kosten als ein Gemeinderat ohne Kinder. Mit der Zusatzentschädigung sollen zudem Personen fürs Ehrenamt gewonnen werden, die zu betreuende Familienmitglieder haben.

Die Verwaltung schlug vor, den Antrag abzulehnen, weil die Gemeindeordnung eine derartige Entschädigung nicht vorsehe. Florian Brenner, Petra Schmid und auch Bürgermeister Peter Köstler (alle CSU) sahen alle Aufwendungen mit dem Sitzungsgeld abgegolten. "Ich kann die Benachteiligung nicht nachvollziehen", sagte Köstler. Er bezweifelte, dass eine Profi-Pflegekraft mit einem Pauschalbetrag überhaupt zu bezahlen sei. Es stehe eine grundsätzliche Diskussion darüber an, inwiefern ein Ehrenamt finanziell entschädigt werden solle und ob es denn über Geld zu stärken sei. Der Antrag von Grünen/Unabhängige Liste und IGG wurde mit sieben zu drei Stimmen angenommen, aber zurück in die Verwaltung gegeben. Die soll einen Vorschlag ausarbeiten, wie die Entschädigung aussehen und in der Gemeindeordnung verankert werden könnte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5127580
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 26.11.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.