Süddeutsche Zeitung

Landgericht München:Adidas-Fan verklagt seinen Tätowierer

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Mann ist Anfang 30, eher der zurückhaltende Typ und ein bekennender Adidas-Fan. Deshalb hat sich ein Münchner das bekannte Drei-Blätter-Logo des Sportschuhherstellers aus Herzogenaurach auf beide Waden tätowieren lassen. Der Mann ist allerdings auch sehr penibel und mit der Arbeit des Tattoo-Künstlers nicht zufrieden. Vor dem Landgericht München I klagt er daher auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

In der Verhandlung im Justizpalast am Freitagmorgen hielt die Richterin einen Farbausdruck hoch. Er zeigt die beachtlich großen Adidas-Symbole auf der Rückseite beider Beine oberhalb der Achillesferse. Nach Meinung des Klägers sind die blauen Logos nicht höhengleich, nicht im Lot angebracht und weisen unsaubere Kanten auf. Außerdem sei auf einer weißen Stelle ein schwarzer Punkt, der da nicht hingehöre.

Ob das so zutrifft, könne sie persönlich schlecht beurteilen, sagte die Richterin der 15. Zivilkammer. Sie kenne sich mit solchen Hautverzierungen nicht aus und habe keine Vergleichsmöglichkeit. Es sehe schon so aus, als seien die Markenbilder nicht höhengleich - aber das sei vielleicht auch vom Stand oder der Anspannung der Wadenmuskulatur abhängig. Das müsste bei Bedarf ein Sachverständiger begutachten, meint sie. Ihr leuchte aber ein, dass sich derartige Fehler nicht beheben ließen - ob vielleicht ein anderes Motiv darüber tätowiert werden könne? Der Adidas-Fan schüttelte den Kopf, das komme für ihn nicht infrage. Er wolle, dass alles entfernt wird.

Rechstanwältin schlägt Kompromiss vor

Seine Rechtsanwältin Anne Becker erklärte, dass Schadensersatz in Höhe von 2788 Euro verlangt werde, weil das die Kosten für die Entfernung seien. Und dazu, da diese Prozedur langwierig und schmerzhaft sei, noch 3000 Euro Schmerzensgeld. Christian Langhorst, Anwalt des beklagten Münchner Tattoo-Studios und selbst am Rücken mit Maori-Motiven geschmückt, wies diese Forderungen zurück. Die Haftpflichtversicherung würde höchstens die Entfernung bezahlen.

Die Richterin machte klar, dass ein Gutachten ziemlich teuer werden könne. Sie riet zu folgendem Kompromiss: Der Kläger solle 2500 Euro für das Entfernen der Adidas-Symbole bekommen. Dazu die 300 Euro, die er damals für das Stechen bezahlt hatte, sowie 700 Euro Schmerzensgeld. Nach kurzer Beratung mit seiner Anwältin stimmte der Adidas-Fan zu. Anwalt Langhorst sagte, er müsse das erst mit der Versicherung besprechen, zeigte sich aber zuversichtlich. Sollte der Vergleich nicht zustande kommen, würde der Prozess frühestens Mitte des Jahres fortgesetzt.

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Quelle:
SZ vom 28.03.2015
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