Süddeutsche Zeitung

Gericht:Messerstecherei auf der Wiesn: Millionär bekommt Strafbefehl

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Von Thomas Schmidt

Der Hamburger Millionär Detlef F. soll nach einem Messerangriff auf der Wiesn einen Zeugen gekauft und zu einer Falschaussage verleitet haben. Offenbar um seine Verlobte zu schützen: Melanie M. hatte 2015 einen Lkw-Fahrer mit einem Messer verletzt. Das Landgericht verurteilte die damals 34-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gefängnis.

Nun will die Münchner Staatsanwaltschaft auch ihren millionenschweren Freund Detlef F. bestrafen, weil er versucht haben soll, den Prozess zu manipulieren. Wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding bestätigte, wurde ein Strafbefehl über eine sechsstellig Geldsumme beantragt - damit wäre der Hamburger vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft geht in seinem Fall von einer "Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage" aus, erklärt Leiding. Auch drei weitere Beschuldigte, die Detlef F. bei seinem Komplott unterstützt haben sollen, hätten einen Strafbefehl erhalten, allerdings nur wegen Beihilfe. Sie wurden jeweils aufgefordert, einen fünfstelligen Betrag als Strafe zu bezahlen. Nun müssen sie sich entscheiden, ob sie ihren Strafbefehl akzeptieren oder Einspruch einlegen. Einer der Männer, die der Beihilfe beschuldigt werden, habe bereits Einspruch eingelegt, teilte Leiding mit.

Melanie M. hatte letztlich gestanden, am ersten Wiesn-Wochenende 2015 einen Lastwagenfahrer vor dem Käfer-Zelt mit einem Klappmesser niedergestochen zu haben, weil dieser den Ex-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt habe. Der Lkw-Fahrer sagte vor Gericht aus, M. sei ihm nachgelaufen, habe sich ihm in den Weg gestellt und gesagt: "Jetzt reicht's!" Dann habe sie zugestochen.

Als es dann zum Prozess kam, soll der Immobilienkaufmann Detlef F. einem angeblichen Zeugen insgesamt 200 000 Euro für eine Falschaussage angeboten haben, um einen Freispruch für seine Verlobte zu ermöglichen. Der vermeintliche Entlastungszeuge log vor Gericht, Melanie M. sei vom Lkw-Fahrer angegriffen worden, der Messerstich sei Notwehr gewesen.

Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Schweizer nicht und ließ ihn wegen des Verdachts der Falschaussage verhaften. In der Untersuchungshaft gab der angebliche Zeuge dann zu, gekauft worden zu sein - er sei noch nie in seinem Leben auf der Wiesn gewesen.

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Quelle:
SZ vom 29.09.2017
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