Süddeutsche Zeitung

Gericht:Backstage-Chef klagt gegen Bau des zweiten S-Bahn-Tunnels

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Eine Baustellenstraße quer über das Gelände "wäre dann das Aus für den Betrieb hier", sagt Hans-Georg Stocker.

Von Marco Völklein

Backstage-Chef Hans-Georg Stocker sagt, für seinen Musik- und Konzertklub an der Friedenheimer Brücke sei das Ganze "absolut existenzbedrohend". Immer wieder gibt es Ärger mit Anwohnern des Klubs, die Baugenehmigung für den geplanten Neubau daneben hängt in der Luft. Nun aber will die Deutsche Bahn (DB), wenn sie denn irgendwann einmal loslegen sollte mit dem Bau des geplanten zweiten S-Bahn-Tunnels unter der Innenstadt, quer über das Backstage-Gelände an der Reitknechtstraße auch noch eine Baustellenstraße führen. "Das wäre dann das Aus für den Betrieb hier", sagt Stocker.

Er wehrt sich deshalb vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht (VGH) gegen die Baugenehmigung, die das Eisenbahnbundesamt (EBA) vor etwas mehr als einem Jahr erlassen hat. Am Montag um 13 Uhr wird mündlich verhandelt. Stocker ist nicht der Einzige, der gegen den Tunnel klagt. Im Sommer erst hatten Hoteliers und Geschäftsleute, die rund um den Hauptbahnhof ansässig sind, gegen EBA und DB geklagt - und zum Teil auch Verbesserungen beim Schutz vor Baulärm und -dreck herausgeholt.

Bei Stocker aber ist die Rechtslage deutlich verzwickter: Als nämlich die DB vor Jahren die Details des Tunnels und die Abwicklung der Großbaustelle plante, gehörte das Gelände nicht dem Backstage-Betreiber, sondern der Stadt. Die sah keine Probleme darin, wenn irgendwann mal Bau-Lkw über das Areal kurven. Stocker kaufte das Gelände erst später - und war dann vor einigen Monaten mehr als überrascht, als ihm auffiel, was die DB mit ihren Baulastern da konkret vorhat. Insofern sieht der Backstage-Chef auch eine Schuld bei der Stadt. "Die hat uns getäuscht", sagt Stocker. Juristisch verzwickt macht das die Sache ohnehin: Denn eigentlich kann jemand nur dann gegen ein Großprojekt der DB klagen, wenn er bereits während der Planungsphase beim EBA seine Einwände dagegen vorgebracht hat. Da aber Stocker das Areal damals gar nicht besaß, hat er auch keine Einwände erhoben. Er stuft daher selbst seine Chance vor Gericht als "eher gering" ein.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2016
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