Süddeutsche Zeitung

Gastronomie:Wirte müssen mehr für Freischankflächen zahlen

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Im Streit um die Gebühren für Freischankflächen will Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hart bleiben. Die neuen Preise seien keineswegs "exorbitant hoch" ausgefallen, wehrt sich der Behördenchef gegen entsprechende Vorwürfe der Wirte. Manche Gastronomen müssen seit Jahresbeginn das Drei- bis Vierfache dessen bezahlen, was jahrelang üblich war. Zu Recht, wie Blume-Beyerle findet.

München sei bislang der Billigheimer unter den deutschen Großstädten gewesen. Dass in angesagten Lagen mehr gezahlt werden müsse als am Stadtrand, spiegele schlicht den wirtschaftlichen Wert der jeweiligen Freischankfläche wider. Der Referent will deshalb am Dienstag dem Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats vorschlagen, an den im Mai 2014 beschlossenen Gebühren festzuhalten.

Bei der Reform hatte es viele Wirte mehrfach getroffen: Erst durch eine stadtweite Verdoppelung der Gebühren, und dann auch noch durch eine aktualisierte Einstufung in Straßengruppen, die für die Höhe der jährlichen Zahlung von großer Bedeutung sind. Zumindest Letztere wollten Grünen, FDP, Piraten und die Wählergruppe Hut noch einmal neu diskutieren und dafür den Gastronomen ein Jahr Atempause gönnen. Dies lehnt Blume-Beyerle ab. Die Gebühren orientierten sich an den örtlichen Gewerbemieten, und die hätten sich erheblich verändert.

Das Dreimühlenviertel etwa, dessen Wirte besonders laut protestiert hatten, habe sich von einem Wohnviertel zum In-Quartier gewandelt und sei daher in eine teurere Straßengruppe eingestuft worden. Was Blume-Beyerle für ziemlich logisch hält - bislang bewegten sich Ehrengutstraße und Co. in der gleichen Kategorie wie etwa die Seitz- und Rosenbuschstraße im deutlich ruhigeren Lehel. Der Referent hält zudem 40 Euro je Quadratmeter und Monat nicht für überhöht - zumindest in "Hot Spots" wie dem Gärtnerplatz- oder eben Dreimühlenviertel.

Aufgeschlossen zeigt sich Blume-Beyerle für "offene Bücherschränke". Die Tauschbörsen auf offener Straße sollen probeweise zugelassen werden - wenn auch vorerst nur eine je Stadtbezirk.

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SZ vom 29.06.2015 / dh
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