Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Kühe stehen in eigener Gülle - Landwirt verurteilt

Lesezeit: 2 min

Die 25 Rinder waren zudem abgemagert. Der Angeklagte behauptet, Opfer eines Sabotageaktes geworden zu sein.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

25 Rinder, stark abgemagert und bis zu 25 Zentimeter tief in Gülle stehend, haben Mitarbeiter des Landratsamtes im vorigen Juli bei einem Landwirt aus dem Landkreis vorgefunden. Ob die Situation der Tiere auf das Versagen des Landwirtes oder doch, wie dieser nun vor Gericht behauptete, auf einen Sabotageakt von Unbekannten zurückzuführen war, wird vermutlich nie geklärt. Fest steht jedenfalls, dass sich der Zustand in dem Stall auch nach zwei Tagen nicht wesentlich verbessert hatte. Und dass der 43 Jahre alte ehemalige Viehhalter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz 1500 Euro Geldstrafe bezahlen muss.

Am 17. Juli kommen Veterinäre des Landratsamtes wegen eines anonymen Hinweises zum Hof des Angeklagten. Die 25 Rinder sind in einem bemitleidenswerten Zustand. Eines hat die Klauenkrankheit und müsste längst in tierärztlicher Behandlung sein. Der Landwirt bekommt zwei Tage Zeit, um den Stall wieder in Ordnung zu bringen. Doch laut Bericht der Veterinäre ist die Situation nur unwesentlich besser. Selbst am Abend des 19. Juli, als sie ein drittes Mal vorbeischauen, hat sich kaum etwas getan.

"Bei mir hat einer Sabotage gemacht", beginnt der Angeklagte. Jemand habe den Gülleabfluss im Stall mit einer Sperrholzplatte versperrt. Wegen des Spaltbodens habe er die Manipulation erst bei der ersten Kontrolle bemerkt. Und da er den Hof alleine bewirtschafte, auch noch eine Dreiviertelstunde entfernt wohne, habe er die Gülle nicht so rasch beseitigen können. In solchen Fällen sei die Frage, verdeutlicht sein Verteidiger, "wo setzt er seine Prioritäten". Der Angeklagte selbst weist einen Großteil der Vorwürfe aus dem Strafbefehl zurück. "Die Tiere sind immer gefüttert worden", auch Wasser hätten sie regelmäßig bekommen. Und als die Veterinäre am 19. Juli zur Kontrolle kamen, habe er das meiste schon beseitigt gehabt. "Bis auf zwei Boxen war alles durchgespült", unterstreicht er.

Dagegen spricht der Bericht der Veterinäre, den der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer verliest: Am Zustand im Stall habe sich nach zwei Tagen keine wesentliche Verbesserung feststellen lassen, selbst dann nicht, als sie abends erneut vorbeischauten. "Ein Großteil der Rinder war komplett verkotet", nach wie vor fehlten Futter und Wasser.

Der Verteidiger lenkt den Fokus auf die gravierenden Folgen, die der Besuch der Veterinäre für den 43-Jährigen hat: Abtransport, Tierarzt, Unterbringung und Schlachtung der Tiere hätten seinen Mandanten rund 30 000 Euro gekostet. Dazu kommt ein fünf Jahre währendes Tierhalteverbot. "Er hat hier ganz deutlich Lehrgeld gezahlt, und zwar Lehrgeld, das er nicht hat", spielt der Rechtsanwalt auf die desolate finanzielle Situation des Landwirts an, der sich nun mit Felderbewirtschaftung und Vermietung über Wasser hält.

"Wir haben hier eine Fremdeinwirkung", das Verschulden seines Mandanten sei "am untersten Rand", betont er und fordert eine geringe Strafe. Die Staatsanwältin hebt indes hervor, dass der Angeklagte allein verantwortlich für die Tiere gewesen sei. Und dementsprechend für ihr Wohl sorgen müsse. Strafmildernd berücksichtigt sie das Geständnis des 43-Jährigen und sein leeres Strafregister. Sie beantragt 70 Tagessätze zu je 30 Euro. Der Vorsitzende verhängt schließlich 50 Tagessätze à 30 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4323698
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.02.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.