Süddeutsche Zeitung

Puchheim:Zug lässt Windschutzscheibe splittern

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Während der Fahrt löst sich ein Metallstück und trifft ein Auto

Mit dem Schrecken ist ein 18 Jahre alter Autofahrer davongekommen, als am Donnerstagmorgen um etwa 7.45 Uhr die Windschutzscheibe seines Autos splitterte. Gerade hatte der junge Mann, der von Eichenau nach Puchheim unterwegs war, wahrgenommen, dass aus dem ihm auf den Schienen neben der Straße entgegenkommenden Zug ein Schlauch heraushing. Da krachte es schon, und die Scheibe splitterte. Der junge Autofahrer aus Schöngeising verständigte die Polizei in Gröbenzell, weil er annahm, dass sich von dem flatternden Schlauch etwas gelöst und die Scheibe zerstört hatte.

Nachdem auch die Bahnpolizei informiert worden war, konnte der Zug, der nach Zürich unterwegs war, in Lindau gestoppt und untersucht werden. Dabei stellte sich nach Angaben der Bahnpolizei heraus, dass aus einem Waggon ein Schlauch heraushing und ein zweiter Waggon Kratzspuren aufwies. Die Ermittlungen ergaben bis jetzt, dass der Speisewagen des Zuges in München mit Wasser befüllt worden war. Ein Mitarbeiter der Bahn hatte nach dem Befüllen wohl vergessen, den Schlauch abzunehmen. Die Bahnpolizei nimmt an, dass der Schlauch bei der Abfahrt aus der Verankerung gerissen, zunächst mitgeschleift und dann bei höheren Geschwindigkeiten während der Fahrt hochgeschleudert wurde. Dabei lockerte sich wohl ein Metallstück, das den Wagen des 18-Jährigen traf.

Bereits während der Fahrt vom Hauptbahnhof nach Pasing und später in Richtung Puchheim hatten der Zugbegleiter und Reisende Geräusche wie das Schlagen von Schottersteinen bemerkt. In Puchheim wurde der Zug deswegen schon einmal begutachtet. Allerdings habe die Untersuchung keine Ergebnisse erbracht, weshalb der Zug seine Fahrt fortsetzte und es zu dem Unfall kam, bei dem die Windschutzscheibe am Auto des Schöngeisingers zu Bruch ging. Den Schaden an der Scheibe beziffert die Polizei auf 600 Euro, die Schäden am Zugwaggon sind noch nicht bekannt. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen eines fahrlässigen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen. Für die Reisenden in dem Zug bestand zu keiner Zeit eine Gefahr.

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Quelle:
SZ vom 24.06.2017 / ano
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