Süddeutsche Zeitung

Puchheim:Alkohol nur im Zelt

Kein Vorglühen vor dem Volksfest: Rund um den Festplatz gilt eine Bannmeile.

Von Peter Bierl, Puchheim

Auf dem Puchheimer Volksfest gilt wie jedes Jahr ein Alkoholverbot rund um das Festzelt herum. Die Bannmeile gilt auf dem Platz selbst sowie in der angrenzenden Umgebung, einschließlich der Flächen an der Realschule und am Gymnasium sowie der Skateranlage in der Zeit von Freitag, 12. April, bis Sonntag, 21. April. Ausgenommen vom Konsum alkoholischer Getränke ist nur das Bierzelt selbst und der zugehörige Biergarten. Das teilt die Stadt mit.

Gleichzeitig hat die Kommune auch das Mitführen von Glasflaschen in diesem Bereich und im genannten Zeitraum verboten. Der genaue Umfang der Verbotsfläche ist auf einem Lageplan eingezeichnet, der an den Amtstafeln sowie am Eingang des Volksfestes ausgehängt ist. Die Polizei und die Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes werden die Einhaltung dieser Verbote verstärkt überwachen und Verstöße nötigenfalls unterbinden. Der Volksfestreferent und dritte Bürgermeister der Stadt, Thomas Hofschuster (CSU), hatte diese Einschränkung bereits auf der Pressekonferenz zum Fest angekündigt.

Das Ziel sei, das sogenannte Vorglühen mit Alkohol zumindest in der Umgebung des Volksfestes zu verhindern als auch dadurch die Akzeptanz der gesamten Veranstaltung in den angrenzenden Wohngebieten zu erhöhen. Außerdem stellt die Kommune wieder einen Volksfestbus zur Verfügung, der im Ringverkehr durch den nördlichen Teil der Stadt und zum Bahnhof fährt.

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