Süddeutsche Zeitung

Polizeibericht:Berauscht durch Alkohol oder Marihuana

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Bei Kontrollen zieht die Polizei in Germering und in Eichenau drei Autofahrer aus dem Verkehr.

Ob Alkohol oder Marihuana: Berauscht sind alle die drei Autofahrer gewesen, die am Montag bei Kontrollen in Germering und Eichenau aufgefallen sind. Um etwa 13.15 Uhr stellten Polizisten laut Inspektionsbericht in Eichenau bei einem 39 Jahre alten Mann Alkoholgeruch fest. Der Mann war in der Joseph-Haydn-Straße unterwegs, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Der Erwischte gab zudem zu, am Vorabend Marihuana konsumiert zu haben. Er durfte nicht mehr weiterfahren. Eine Blutentnahme bestätigte die starke Alkoholisierung des Autofahrers. Weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er für die zu erwartende Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro bezahlen.

Nicht angegurtet

Etwa vier Stunden später kontrollierte eine Streife einen 52 Jahre alten Eichenauer in der Holzkirchner Straße, weil er nicht angeschnallt war. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen nicht zulässigen Wert. Den 52-Jährigen erwartet nun eine Anzeige, für die im Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot vorgesehen sind. Weil er nicht angegurtet war, ist zudem ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro fällig.

Ebenfalls nicht angegurtet war der 28 Jahre alte Fahrer eines Kleintransporters, den Polizisten gegen 18.15 Uhr anhielten. Während der Verkehrskontrolle in der Industriestraße konnte der Geruch von Marihuana wahrgenommen werden, auch zeigte der Mann drogentypische Auffälligkeiten. Ein freiwilliger Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt. Bei der Durchsuchung des Germeringers nach Betäubungsmittel wurde ein Joint aufgefunden. Er wird wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Weil er am Steuer eines Autos saß, muss er zudem mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wegen des Verstoßes gegen die Gurtpflicht ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro fällig.

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