Süddeutsche Zeitung

Pandemie:Mehr Kultur und Sport

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Es gelten umfangreiche Lockerungen der Corona-Auflagen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Am Freitag sind weitere Lockerungen für den Landkreis Fürstenfeldbruck in Kraft getreten. Ein Auszug (ausführliche Verordnung auf der Homepage des Landratsamts): Erlaubt sind nun kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher. Alle müssen über einen negativen Corona-Test verfügen. Zulässig sind PCR-Tests, Schnelltests und Selbsttests vor Ort, der Test darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch der Veranstaltung vorgenommen worden sein.

Sport ist unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen zulässig unter der Voraussetzung, dass alle über ein negatives Testergebnis verfügen. Sowohl PCR-Test als auch Schnelltest und Selbsttest sind zulässig. Für Fitnessstudios müssen Termine gebucht und ein Negativtest vorgelegt werden. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen sind bis zu 250 Zuschauer zugelassen - alle mit Testnachweisen.

Touristische Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sind zulässig. Die Übernachtungsgäste brauchen beim Check-In ein negatives Testergebnis und müssen alle 48 Stunden erneut ein aktuelles vorlegen. Reisebusverkehr ist wieder möglich. Zudem können wieder Gäste-, Kultur- und Naturführungen stattfinden. Laien- und Amateurensembles aus dem musikalischen und kulturellen Bereich können wieder proben. An Chorproben dürfen maximal zehn Personen teilnehmen - finden sie im Freien statt, gilt ein Limit von 20 Personen.

Auch Freibäder dürfen wieder öffnen. Voraussetzung sind bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 Terminbuchung und ein Testnachweis. Keine Testate vorlegen müssen generell Personen, die belegen können, dass ihre zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt oder die als Genesene gelten. Zu beachten ist, dass in anderen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten zwar das gleiche Stufenkonzept gilt, sich die konkreten Maßnahmen aber immer nach dem aktuellen Infektionsgeschehen des jeweiligen Landkreises richten. Bei Ausflügen oder Reisen sollte man sich daher immer vorab über die geltenden Regelungen im jeweiligen Zielort informieren. Sollte die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 übersteigen, würden die Lockerungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft treten. Weitere Lockerungen können vom Landratsamt aber erst offiziell in Kraft gesetzt werden, wenn der Wert von 50 an mindestens fünf Tagen in Folge unterschritten wurde. Der Trend lässt darauf schließen, dass dies im Landkreis am Mittwoch der Fall sein dürfte.

Aktuell befinden sich 254 Infizierte und 475 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Im Kreisklinikum werden zehn Covid-Patienten behandelt, vier davon werden auf der Intensivstation beatmet.

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Quelle:
SZ vom 22.05.2021
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