Süddeutsche Zeitung

Ordnung im Freibad:Eichenau verbietet das Schnapstrinken am See

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Der Gemeinderat hofft, dass weniger Betrunkene nach dem Feiern auch weniger Müll hinterlassen

Von Karl-Wilhelm Götte, Eichenau

Wann wirkt Alkohol bei einer Seeparty richtig schwer? Wenn das Getränk, wie zum Beispiel Bier, fünf Prozent Alkohol hat, oder muss es 38 Prozent haben, wie ein Schnaps? Warum sollen Bier und Wein erlaubt sein, Wodka aber nicht? Für die Gemeindeverwaltung Eichenau ist der örtliche See an der Roggensteiner Allee ein "Freibad". Dieser See hat seit 1995 eine Satzung, in der die Benutzung des Freibades geregelt ist. Die hat fünf Paragrafen und wurde durch eine Alkoholverbot ergänzt. Nein, kein generelles Alkoholverbot; das Verbot gilt nur für Getränke ab einem Alkoholgehalt von 15 Prozent.

Die 15 Prozent sind Gemeinderat Sepp Spiess (CSU) zu verdanken. Die zunächst vorgeschlagenen 38 Prozent bereiteten ihm großes Kopfzerbrechen, ist doch ein Drogenrausch auch mit weniger möglich. "15 Prozent sind auch genug", meinte der Dritte Bürgermeister. Dem Änderungsantrag von Spiess folgte die Mehrheit im Rat. Auch der Kioskbetreiber am See muss sich jetzt an diese Vorgabe halten und seine Spirituosen neu sortieren. Vorausgegangen war eine dem Eichenauer Gemeinderat angemessene, auch in diesem Punkt detailverliebte Debatte. Der idyllisch platzierte Eichenauer See, der im Sommer viele Badegäste anzieht, liegt weit außerhalb jeglicher Ansiedlung und ist damit bestens für Partys an lauen Sommerabenden geeignet.

Das Aufräumen des Mülls samt Glasscherben überlassen die Feiernden der Erfahrung nach immer wieder gerne anderen. Als Grund für diese unrühmlichen Hinterlassenschaften wurde übermäßiger Alkoholgenuss unterstellt - jenseits von Bier und Wein. Als die Verursacher wurden Jugendliche ausgemacht, die es nun gilt, per neuer Satzung zu schützen. Obwohl die Gemeinderäte nicht so naiv sind, anzunehmen, dass harte Alkoholika fortan draußen bleiben. Als Bernd Heilmeier (Freie Wähler) oder Oswald Hihn (CSU) jung waren, wussten sie genau, wie man Schnaps in Orangensaftflaschen tarnt. Ihr Wissen von damals machten sie in der Debatte öffentlich. Der Eichenauer Jugendbeirat, der in die Satzungsdiskussion einbezogen wurde, lehnte die Änderung und das Alkoholverbot ab einer bestimmten Prozentmarke ab. "Wir sind der Meinung, dass ein Verbot von hochprozentigem Alkohol", schrieb Sofia Feldl für den Jugendbeirat an die Gemeinderäte, "keine Änderung bewirken wird, da man die gleichen Folgen auch durch den alleinigen Konsum von Bier erreichen kann." Zudem lasse sich ein Verbot für alkoholreiche Getränke kaum kontrollieren.

Dass sich der Alkoholgehalt im Blut durch viel Bier stark aufsummiert, hat eine gewisse Logik, dem auch die Gemeindeverwaltung in der Sitzungsvorlage folgen konnte. Aber: "Die Folgen des Genusses von hochprozentigem Alkohol setzen unmittelbarer und in kürzerer Zeit ein", hieß es in der Sitzung.

Der Eichenauer Gemeinderat wollte sich auch nicht komplett als Verbotsrat outen. Schließlich gibt es auch noch ein Hundeverbot im Sommer am See. Da sind nur Blindenhunde erlaubt. Im nächsten Winter dürfen sich dort dann aber nicht nur angeleinte Hunde tummeln, sondern wie in der überarbeiteten Satzung festgelegt "Tiere aller Art".

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SZ vom 03.06.2019
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