Süddeutsche Zeitung

Olching:Beschwerde gescheitert

Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Vogelpark

Der Vogelpark Olching wird nun wohl die Futterstelle für Enten so gestalten müssen, dass sie nicht mehr für Wildtiere zugänglich ist. Das sieht das Landratsamt als Konsequenz aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) gegen die Beschwerde des Vogelliebhabervereins Olching und Umgebung als Träger des Vogelparks. Der Verein hatte gegen den tierseuchenrechtlichen Bescheid der Kreisbehörde klagen wollen, das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilantrag im Juni aber entschieden, dass die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Dagegen wiederum hatte der Vogelliebhaberverein Beschwerde eingelegt.

Das Landratsamt hatte in diesem Jahr Auflagen "zum Schutz des Geflügels im Vogelpark" erlassen, damit sich die Tiere nicht mit Geflügelpest anstecken können. Im Veterinäramt geht man davon aus, dass Wildvögel die Krankheit übertragen können. Würde Geflügelpest im Vogelpark festgestellt, so das Landratsamt, wäre der Verein verpflichtet, seinen gesamten Bestand töten zu lassen. Darüber hinaus wären alle Geflügelbestände im Umkreis von zehn Kilometern gesperrt. Unterdessen hat im Landratsamt ein erstes klärendes Gespräch zwischen Landratsstellvertreterin Martina Drechsler und dem Vereinsvorsitzenden Dieter Ernst stattgefunden.

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SZ vom 05.09.2015 / ecs
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