Süddeutsche Zeitung

Landgericht spricht Urteil:Haftstrafe für Vergewaltiger

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Ein 50-Jähriger aus Puchheim hat seine erste und seine zweite Frau zum Sex gezwungen. Jetzt muss er sechs Jahre ins Gefängnis.

Andreas Salch

Ein 50-jähriger Puchheimer, der zweimal verheiratet war, und seine beiden Ehefrauen vergewaltigt hat, ist vor dem Landgericht München II zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Den Tränen nahe und mit stockender Stimme, sagte der Mann vor der Urteilsverkündung: "Ich bin unschuldig."

Aus "Rechtsgründen" konnte das Gericht einen sexuellen Übergriff des Angeklagten auf seine erste Frau nicht mehr ahnden. Denn die Tat geschah im Mai 1996 und somit ein Jahr vor der Verschärfung des Sexualstrafrechtes im Juli 1997. Bei dem Opfer handelt es sich um eine heute 50-Jährige. Die Ehe wurde 2002 geschieden. Zwei Jahre später heiratete der Angeklagte ein Au-Pair-Mädchen aus Rumänien. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor.

Ende 2008 und ein Jahr darauf verging sich der Puchheimer an der Frau in der gemeinsamen Wohnung in Olching. In beiden Fällen lag die heute 36-Jährige mit ihren schlafenden Kindern in ihrem Bett. Sie hatte sich erst vor kurzem einer Freundin anvertraut und ihr von den sexuellen Übergriffen erzählt. Erst daraufhin war sie zur Polizei gegangen und hatte Anzeige gegen ihren früheren Mann erstattet. Im Zuge der Ermittlungen kam auch die Vergewaltigung der ersten Ehefrau ans Licht.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte sogar, acht Jahre Haft gegen den Puchheimer zu verhängen. Beide Frauen hätten sich aufgrund der Vergewaltigungen in psychotherapeutischer Behandlung befunden. Außerdem warf er dem 50-Jährigen vor, dass er sich nicht um einen Abeitsplatz kümmere und keinen Unterhalt für seine Kinder bezahle.

Die zweite Ehefrau des 50-Jährigen trat in dem Prozess, der Ende Februar vor dem Landgericht München II begonnen hatte, als Nebenklägerin auf. Deren Anwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass sich der Angeklagte genommen habe, was er wollte. Ihre Mandantin sei zu einer Ehetherapie bereit gewesen. Doch der Angeklagte habe dies nicht gewollt. Die 36-Jährige sei entsetzt gewesen, dass ihr Mann trotz der Kinder die "Ehe einfach so wegwirft", sagte die Anwältin. Sie stellte keinen Antrag im Hinblick auf die zu verhängende Strafe.

Die Verteidigerin des Puchheimers erklärte, dass sich die beiden früheren Frauen ihres Mandanten bezüglich ihrer Aussage vor Gericht abgesprochen hätten. Dessen erste Ehefrau habe zudem keine Details der Vergewaltigung mehr nennen können. Außerdem sei die 50-Jährige nicht frei von "Belastungseifer", fand die Anwältin. Da es "erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit dieser beiden Damen" gebe, forderte sie ihren Mandanten frei zu sprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 03.05.2012
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