Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Flugverkehr muss sich unterordnen

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Bundstagsabgeordneter Michael Schrodi hat völlig recht, wenn er die Widrigkeiten anprangert, die den Ausbau der Windkraft im Landkreis verhindern könnten

Von Erich C. Setzwein

Michael Schrodi hat völlig recht, wenn er die Widrigkeiten anprangert, die den Ausbau der Windkraft verhindern könnten. Der SPD-Bundestagsabgeordnete tut dies in einer Zeit des innenpolitischen Stillstands, in der die Themen von der Energiewende bis zum Klimaschutz nicht mehr die Beachtung haben, wie vor dem Ausbruch der Pandemie. Doch während das Coronavirus in nicht allzu ferner Zukunft beherrschbar sein wird, wird der Klimawandel nicht anhalten, nur weil die Gesundheit der Weltbevölkerung zwei Jahre gefährdet war. Auf nichts anderes weist der Olchinger Abgeordnete hin.

Nach "10-H", Mauerseglern und Roten Milanen nun also auch noch der Flugverkehr. Genauer: die Flugverkehrskontrolle. Die muss mit Radar nun von Lagerlechfeld und vom Flughafen München in alle Richtungen schauen können. Kann dies aber anscheinend nicht, wenn zwischendurch die Windkraftspargel stören. Wenn das nun wirklich die unmittelbare Folge der Schließung des Militär-Flugplatzes Penzing wäre, hätte es gravierende Auswirkungen auf die Windkraftplanung im Landkreis Fürstenfeldbruck. Denn noch gibt es Flecken, auf denen Windrädergebaut und wirtschaftlich betrieben werden könnten. Wenn die Flügel in über 200 Meter Höhe auch noch das leiseste Lüftchen ausnutzen, fließt erneuerbare Energie in die Netze und bringt den Investoren bares Geld. Und diese Geldgeber müssen nicht zwingend Firmen sein, die Einlagen für ein vier Millionen teures Windkraftwerk könnten teilweise auch von Bürgern kommen. Liegt aber die Gesamthöhe des Windrads wegen der Kontrollzonen für den klimaschädlichen Luftverkehr - zivil wie militärisch - niedriger, werden auch die Erträge weniger. Mit Klimaschutz hat die Flugkontrolle also nichts zu tun, und deshalb sollte sie sich den höheren Zielen - und das sind sicherlich nicht Landesverteidigung und Flugreisen - unterordnen müssen.

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Quelle:
SZ vom 17.04.2021
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