Süddeutsche Zeitung

Germering:Rollstuhlfahrer sitzt eine Stunde im Einkaufszentrum fest

Lesezeit: 2 min

Von Andreas Ostermeier, Germering

Unfreiwillig hat ein Rollstuhlfahrer eine Stunde im Obergeschoss der Germeringer Einkaufspassagen zubringen müssen, weil die Aufzüge defekt waren. Weder der Notdienst noch die Rettungsleitstelle wollten dem Mann helfen, die Treppen in die Tiefgarage zu bewältigen. Denn dort stand sein Auto. Schließlich vertraute er sich einem Mitarbeiter des Kinos an. Der half ihm die Stufen hinunter, indem er sich gegen den Rollstuhl stemmte und verhinderte, dass dieser unkontrolliert die Treppen hinunterrollte.

Nach Angaben des Vaters des Behinderten, der seinen Sohn begleitete, hatten beide an einem Sonntag das Kino im ersten Stock der Einkaufspassagen besucht. Als sie nach der Vorstellung den Aufzug anfordern wollten, um in die Tiefgarage zu gelangen, versagte die Technik ihren Dienst. Per Notruf machte der Rollstuhlfahrer, auf sein Malheur aufmerksam.

Doch der Mitarbeiter, der sich meldete, habe nur gefragt, ob der Anrufer im Lift feststecke. Da das nicht der Fall war, habe er aufgelegt und sich nicht weiter um den Anrufer gekümmert. Der ist querschnittsgelähmt, kann nicht stehen und nicht gehen. Wie sollte er das Stockwerk verlassen?

Mitarbeiter des Kinos boten ihre Hilfe an. Sie könnten ihn im Rollstuhl die Stufen hinuntertragen. Der am Fortkommen Gehinderte nahm das Angebot zunächst nicht an. Der 1,90 Meter große Mann hat schlechte Erfahrungen gemacht, schon einmal waren Freunde beim Tragen gestolpert und mit ihm eine Treppe hinuntergestürzt. Doch was tun? Der Behinderte meldete sich bei der Rettungsleitstelle. Vielleicht würde die Feuerwehr ihm helfen.

Doch auch daraus wurde nichts. Die Leitstelle entschied, dass kein Notfall vorliege, da sich bereits Helfer gemeldet hätten, die den Rollstuhlfahrer die Stufen hinuntertragen wollten. Heidi Harnisch, Leiterin der Leitstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck, sagt, der Rollstuhlfahrer sei nicht verletzt und auch nicht im Lift eingesperrt gewesen. Deshalb habe keine Notlage bestanden. Die aber ist Voraussetzung für einen Einsatz der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.

Aus Sicht des Betroffenen bestand jedoch eine Notlage. Er konnte das Stockwerk nicht verlassen, saß mit seinem Rollstuhl fest. Also ging er doch auf das Angebot der Kinomitarbeiter ein. Mit einer Hand hielt er sich am Geländer fest, ein Hilfsbereiter begleitete ihn, stemmte sich gegen den Rollstuhl, so dass dieser langsam Stufe für Stufe die Treppe hinunterrollen konnte. Schließlich kamen beide unversehrt in der Tiefgarage an.

Der Vater des Gelähmten kritisiert: Der Aufzug sei nicht nur an diesem Sonntag, sondern auch am Tag darauf defekt gewesen. Einen Hinweis auf die technischen Probleme aber habe er nicht gefunden. Überdies hätten ihm Passanten am Sonntag erzählt, dass auch am Tag zuvor Gehbehinderte nicht in den ersten Stock gekommen seien, weil die Aufzüge den Dienst verweigerten.

Daniel Hemmer, betraut mit Immobilienangelegenheiten des AEZ, sagt, ihm sei nicht bekannt, dass die Aufzüge mehrere Tage defekt gewesen seien. Er räumt aber ein, dass am Aufzug die Telefonnummer für den Reparaturdienst gefehlt habe, der zuständig ist, wenn der Lift sich nicht in Bewegung setzt. Diesen Dienst zu verständigen, war dem Rollstuhlfahrer also nicht möglich. Doch auch wenn er ihn hätte verständigen können, wäre er bestimmt einige Zeit im ersten Stock festgesessen, ehe der Lift repariert gewesen wäre und er in die Tiefgarage hätte fahren können.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2998498
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.05.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.