Süddeutsche Zeitung

Kurioser Fall:Pensionierte Lehrerin muss Gehalt zurückzahlen

Eine 69-Jährige aus Fürstenfeldbruck folgt einer Bitte des Kultusministeriums, um den Lehrermangel zu mildern. Jetzt soll sie 10 000 Euro zurückgeben, weil sie laut Gesetz nicht so viel dazu verdienen darf.

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Pensionierte Lehrer arbeiten freiwillig, weil die bayerische Staatsregierung seit vielen Jahren unfähig ist, den Lehrermangel zu beseitigen. Eine 69-Jährige meldete sich auf Bitten des Kultusministeriums und arbeitete von September 2020 an wieder zehn Wochenstunden an ihrer früheren Wirkungsstätte, der Philipp-Weiß-Grundschule in Fürstenfeldbruck. Im folgenden Jahr engagierte sie sich obendrein auch noch im Rahmen eines Programms des Ministeriums, um benachteiligte Schüler während der Pandemie zu unterstützen, als wegen der Lockdowns der Unterricht ausfiel. Sie war bereit, dafür freiwillig weitere vier Wochenstunden in der Schule zu arbeiten. Im vergangenen Herbst bekam die Pensionistin die Quittung für ihre Hilfsbereitschaft: Das Landesamt für Finanzen forderte, dass sie 10 000 Euro zurückzahlen muss. In dem Schreiben der Behörde ist von Überzahlung und sogar von "Bereicherung" die Rede. Grund dafür ist eine Regelung im bayerischen Beamtenversorgungsgesetz. Demnach darf der Zuverdienst bei pensionierten Beamten ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Mit den vier Wochenstunden wegen Corona hatte die Grundschullehrerin genau dieses Limit überschritten. Das Magazin "Quer" des Bayerischen Fernsehens berichtet am Donnerstag, 23. Februar, um 20.15 Uhr über diesen Fall.

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