Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Illegaler Bildertausch

Lesezeit: 2 min

20-Jähriger wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt

Von Anna Landefeld-Haamann, Fürstenfeldbruck

Wer handelt schon immer vernünftig, wenn es um Erotik und Sex geht? "Ich wusste nicht, dass das eine Straftat ist", sagte der 20 Jahre alte Angeklagte zu Beginn der Verhandlung und blickte sichtlich beschämt zu Boden. Sein Leichtsinn wurde ihm zum Verhängnis und brachte ihn am Dienstag vor das Amtsgericht. Ende vergangenen Jahres hatte er "ohne besonderen Grund" zwei Bilder expliziten Inhalts über den Kurznachrichtendienst Whatsapp versendet - einmal an seinen damals 17-jährigen besten Freund, ein weiteres Mal an ein 15-jähriges Mädchen, das er über das soziale Netzwerk Facebook kennengelernt hatte. Das Gericht verurteilte ihn wegen Verbreitung pornografischer Schriften in zwei Fällen.

Im ersten Fall habe er das Bild, das eine Vagina zeigt, zuerst von seinem besten Freund per Whatsapp erhalten. Erst danach habe er das Bild wieder an seinen Freund zurückgesendet, sagte der 20-Jährige und verwirrte damit sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin.

Dateien auf dem Handy

Sein Freund habe zu Weihnachten ein neues Handy geschenkt bekommen und wollte auf diese Weise Dateien sichern. Um die 300 Bilder seien das gewesen, erklärte der Angeklagte weiter. "Da schaut man sich nicht jedes einzelne Motiv an", bekräftigte sein Verteidiger.

Die Richterin ließ diesen Einwand nicht gelten. Sie wisse, dass man bei Whatsapp jedes Bild einzeln anklicken und somit auch anschauen müsse, um es zu verschicken. "Es ist nun einmal verboten pornografisches Material an Minderjährige weiterzugeben." Auch dann, wenn der Angeklagte vielleicht nicht bewusst gehandelt habe.

Ob noch minderjährig oder nicht, ist insbesondere bei heranwachsenden Mädchen oft schwer einzuschätzen. So rätselten auch Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger über das Alter der Facebook-Bekanntschaft des Angeklagten. Man kam überein, dass anhand ihres Profilbildes im Internet nicht eindeutig erkennbar wäre, wie alt sie sei. Trotzdem hätte der Angeklagte nachfragen müssen, wandte die Richterin ein.

Er hatte der 15-Jährigen zu Beginn dieses Jahres ein Bild von seinem vollständig erigierten Glied zugeschickt. Danach hatte er sie aufgefordert, ihm auch Nacktbilder von sich zu schicken. Dass das Mädchen autistisch und schwerbehindert ist, habe der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. "Mir tut das ziemlich leid. Ich würde das nicht noch einmal tun", sagte der 20-Jährige mit zittriger Stimme.

Zur Strafe ein Buch lesen

Ohne darüber nachzudenken, werde per Whatsapp so einiger Mist verbreitet, sagte die Richterin. Sie stufte die beiden Vorfälle als "jugendtypisches Verhalten" ein. Schwerwiegender sei, dass der Angeklagte bereits im vergangene September strafrechtlich aufgefallen ist - damals wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Strafe fiel für den Angeklagten, der seit seiner Kindheit an ausgeprägter Legasthenie leidet, dementsprechend hart aus.

Das Amtsgericht verurteile den 20-Jährigen zur Teilnahme am Leseprojekt "Kontext". Hier muss er an fünf Terminen, insgesamt 27,5 Stunden, unter Aufsicht eines Sozialpädagogen ein Buch lesen und darüber sprechen.

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Quelle:
SZ vom 22.10.2015
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