Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Mitspracherecht bei Flüchtlingen

Für einige der Häuser auf dem Fliegerhorst, die der Landkreis als Unterkünfte nutzen will, liegt die Planungshoheit bei der Stadt.

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Ganz so schnell und unbürokratisch wie zunächst gedacht kann der Landkreis auf dem Fliegerhorst offenbar doch keine Flüchtlingsunterkunft für etwa 400 Menschen einrichten. Vorgesehen sind dafür Räume der ehemaligen Luftkriegsschule sowie des einstigen Flugmedizinischen Instituts - in direkter Nachbarschaft zur Dependance des sogenannten Ankerzentrums, die von der Bezirksregierung betrieben wird. Landrat Thomas Karmasin (CSU) hatte zunächst gehofft, das gesamte Projekt in Eigenregie des Landkreises und damit ohne Stadt umsetzen zu können.

Die ehemalige Luftkriegsschule ist allerdings bereits militärisch entwidmet, Bundeswehr und Freistaat beziehungsweise das staatliche Landratsamt als dessen Stellvertreter sind dort deshalb auf die Stadt angewiesen, die eine Genehmigung für die Nutzungsänderung erteilen muss. Das ergab eine Nachfrage der SZ bei Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) und Landrat Thomas Karmasin (CSU) am Rande des Richtfests für ein Haus der landkreiseigenen Wohnbaugesellschaft am Donnerstag.

Anders sieht es offenbar beim Gebäude aus, das vom Flugmedizinischen Institut verlassen worden ist. Es zählt zum Gelände der Bundeswehr, wurde also militärisch noch nicht entwidmet. Hier könnte der Landkreis in Absprache mit der Bundeswehr auch schneller und ohne städtisches Baugenehmigungsverfahren Betten aufstellen.

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