Süddeutsche Zeitung

Grundstück am Ortsrand:Emmering lehnt neue Flüchtlingsunterkunft ab

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Ein Investor will Raum für 150 Menschen schaffen, die Gemeinde auf dem Grundstück kleinteiligen Einzelhandel unterbringen

Von Manfred Amann, Emmering

Die Gemeinde Emmering möchte an der Roggensteiner Straße in der Unteren Au keine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende haben, um die eigenen Planungen nicht zu gefährden. Auf dem knapp 5000 Quadratmeter großen Grundstück direkt neben dem Parkplatz des Rewe-Marktes beabsichtigt die Gemeinde kleinteiligen Einzelhandel anzusiedeln. Der Antrag eines Investors, auf dem freien Gelände Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen, wurde daher vom Bau-, Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss einstimmig abgelehnt. "Es geht nicht darum, den Zuzug von Flüchtlingen zu verhindern", versichert der Rathauschef. Das Vorhaben sei gemäß den geltenden Bauvorschriften "einfach nicht zulässig". Außerdem habe der Antragsteller seine Planung weder mit dem Landratsamt noch mit der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörden abgesprochen, sodass nicht klar ersichtlich sei, ob die Anlage tatsächlich einmal mit Flüchtlingen belegt werden soll.

Die Gemeinde selbst könne zudem den Bedarf für eine solche Asyl-Wohnanlage nicht erkennen. Laut Bürgermeister Floerecke wird der Standort von der Gemeindeverwaltung "aufgrund seiner peripheren Lage" zum Hauptsiedlungsgebiet auch städtebaulich als ungeeignet eingestuft, weil eine soziale Kontrolle durch die Anbindung an Siedlungsbereiche nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden könnte. Der Bauwerber wollte eine zweigeschossige Unterkunft aus zwei länglichen Gebäuden in Modulbauweise errichten, in der etwa 150 Geflüchtete unterkommen könnten. Im Flächennutzungsplan ist das landwirtschaftlich genutzte Wiesengrundstück im Außenbereich jedoch als Sondergebiet "Nicht großflächiger Einzelhandel" festgesetzt. Bürgermeister Stefan Floerecke (CSU) und Kommunalpolitiker wollen daran auch nichts ändern, denn Einzelhandelsgeschäfte seien in der Gemeinde zu wenige vorhanden. Im Einzelfall könnten zwar auch andere Vorhaben zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies sei aber hier der Fall, heißt es im Sachvortrag. Denn eine Wohnanlage würde nicht nur die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen, sondern auch "die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung begünstigen", die dort aber nicht gewünscht sei. Statt den Bauantrag für eine Asyl-Anlage anzunehmen, erteilte der Ausschuss dem Gemeinderat den Auftrag, die Planung für die Ansiedlung von kleinteiligem Einzelhandel voranzutreiben.

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