Süddeutsche Zeitung

Die Bahn:Totalabholzung für Magerrasen

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Naturschützer kritisieren Fällaktion am alten Olchinger Bahndamm

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Die heftigen Stürme vor allem im Februar haben schon etliche Schäden angerichtet, viele Bäume sind umgeknickt oder haben Äste verloren. Doch auch die Eingriffe von Menschenhand, etwa die massiven Abholzungen bis Ende Februar am Alten Bahndamm entlang der August-Exter-Straße, der Stichstraße zum Kleinen Olchinger See, aber auch an Amper und Amperkanal in Olching sowie an der Roggensteiner Straße Richtung Emmering sind nach Einschätzung von Ariane Zuber völlig übertrieben und nicht mehr zeitgemäß. Die Vorsitzende der Gröbenzeller Ortsgruppe des Bundes Naturschutz übt gemeinsam mit der Olchinger Stadt- und Kreisrätin Ingrid Jaschke heftige Kritik am Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde. Insbesondere die Rodungen entlang der August-Exter-Straße seien nicht zulässig gewesen.

Offenbar erfolgte die Rodung dort am alten Bahndamm in Olching in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, schreiben Jaschke und Zuber, die beide den Grünen angehören, in einer Mitteilung. Die Behörde habe auf Nachfrage die Fällungen mit dem Eschentriebsterben begründet sowie die Herstellung eines Biotops als artenreicher Magerrasen angeführt. Die Deutsche Bahn, Eigentümerin des Alten Bahndamms, bestätigte, dass die Fällungen als Ausgleichsmaßnahme für den barrierefreien Ausbau des S-Bahnhofes Fürstenfeldbruck-Buchenau erfolgt seien. "Hier das Eschentriebsterben für die Totalabholzung heranzuziehen, kann nicht angehen, denn auf dem betroffenen Abschnitt des alten Bahndamms wuchsen überwiegend Ahorn und Buchen, Eschen kamen hier überhaupt nicht vor", moniert Zuber. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie Kenner des Gebiets hätten dies mehrfach bestätigt."Die Entwicklung eines blütenreichen Magerrasens an sich ist nicht zu bemängeln, jedoch ist die Totalabholzung eines seit Jahrzehnten eingewachsenen Baumbestands mit entsprechender Fauna und Flora damit nicht zu rechtfertigen. Mit einem Kahlschlag wird die Lebensgrundlage für diese Lebensgemeinschaft abrupt vernichtet", ergänzt Jaschke.

"Das Mittel der Wahl wäre eine behutsame - also schrittweise - Schaffung von freien Lichtungen. Dort könnte die initiale Entwicklung eines Magerrasens mit der dazugehörigen Fauna stattfinden und gleichzeitig wäre der aktuelle Lebensraum noch in Teilen verfügbar. Die Organismen hätten somit die Chance, sich in ihrem Verhalten den sich allmählich veränderten Lebensraumbedingungen entsprechend neue geeignete Lebensräume zu suchen", sind sich Ingrid Jaschke und Ariane Zuber in ihrem Urteil einig. Eine Vernichtung von intakten Lebensräumen - insbesondere von CO2-speichernden Wäldern und waldähnlichen Strukturen - sei auch mit der Absicht, anderweitige Biotope zu schaffen, nicht mehr zeitgemäß und völlig unangemessen.

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Quelle:
SZ vom 06.04.2020
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