Süddeutsche Zeitung

Beschluss im Gemeinderat:Signal für günstigere Mieten

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Die Gemeinde Gröbenzell führt die Soziale Bodennutzung ein. Bei Bauprojekten müssen künftig 30 Prozent der Wohnungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bezahlbar sein

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Die Landeshauptstadt macht es schon seit einem Vierteljahrhundert, die Stadt Olching seit wenigen Jahren auch, und viele andere Kommunen in der Boomregion München ebenfalls. Jetzt hat auch der Gemeinderat Gröbenzell eine Regelung nach der sogenannten Sozialen Bodennutzung (Sobon) mit einem Grundsatzbeschluss auf den Weg gebracht. Die Sobon soll günstige Mieten sicherstellen, indem bei Wohnbauprojekten mindestens 30 Prozent Wohnfläche für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen eingeplant werden. Das soll von einer gewissen Größe an gelten. Bei Bauprojekten ab der Mindestgröße werden Bauträger und Investoren an den Kosten für Planung, Erschließung und Ähnliches beteiligt.

In Ballungszentren wie München steigen die Immobilienpreise immer weiter. Das führt dazu, dass Investoren teure Luxuswohnungen schaffen, mit denen sie hohe Gewinne erzielen können. Menschen mit geringen und mittleren Einkommen haben zunehmend Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden, die Obdachlosigkeit steigt. Deshalb bremsen immer mehr Kommunen diese Entwicklung mit einer Regelung zur sozialen Bodennutzung. Dabei werden Bauträger und Investoren an den Kosten und Lasten beteiligt: Sie übernehmen Anteile der Herstellungskosten und treten Flächen für Erschließungsmaßnahmen wie Straßen sowie für Kindertagesstätten und Grundschulen, Grün- und Ausgleichsflächen ab.

Die SPD-Fraktion hat im Juni 2016 beantragt, die soziale Bodennutzung auch in Gröbenzell einzuführen. Wie Markus Groß im Gemeinderat referiert, erläuterten Vertreter des Äußeren Planungsverbands dem Gremium ein Jahr später das Konzept. Der Bauamtsleiter präsentiert Beispiele aus Olching, Karlsfeld, Gauting und Landsberg. München gilt bundesweit als Vorreiter der Sobon, 2017 hat der Stadtrat den anteiligen Kostenbeitrag der Bauträger angehoben.

Nach Groß' Erläuterung wenden viele andere Kommunen die Sobon ebenfalls mittels eines Grundsatzbeschlusses an. Dennoch müsse jedes einzelne Bauvorhaben vom Gemeinderat noch einmal beschlossen werden, erklärt er. Eine Bagatellgrenze, unterhalb der die Regelung nicht greift, ist üblich, meist eine Geschossflächenzahl von 500 Quadratmetern. Bei der Gewinnbeteiligung der Bauträger und Investoren, schwankt der Satz Groß zufolge zwischen 30 und 50 Prozent. Der Anteil für soziale Nutzungen liegt meist bei 30 Prozent.

Auch in Gröbenzell lautet der Grundsatzbeschluss so. In der Gemeinde will man die Sobon auf alle Bauvorhaben anwenden, bei denen neues Baurecht mit mehr als 500 Quadratmeter Geschossfläche geschaffen wird. Auf Antrag von Zweitem Bürgermeister Martin Runge (Grüne) wurde der Vorschlag des Bauamts abgelehnt, die Regelung nicht bei der Nachverdichtung kleinteiliger Wohngebiete anzuwenden. Für Bauträger und Investoren muss ein Mindestgewinn von 30 Prozent gewährleistet sein. Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss einstimmig zu.

Man begrüße den Vorschlag und hoffe, "dass er die Gemeinde tatsächlich weiter bringt", erklärt SPD-Fraktionschef Peter Falk. Allerdings werde der Beschluss kurzfristig wohl nur symbolhaften Charakter haben. Damit spielt er darauf an, dass in dem mit 7,2 Quadratkilometer sehr kleinen Gröbenzell demnächst keine größeren Bauvorhaben anstehen. Ähnlich sieht das auch Runge. "Wir finden es gut, dass das gemacht wird, auch wenn uns bewusst ist, dass das erst mal ein Signal ist", sagte er.

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SZ vom 16.09.2019
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