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Windkraftanlage bei Nandlstadt:Au verzichtet auf Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts

"Wir gehen nicht in Berufung", sagt Hans Seiler (FW), Bürgermeister der Marktgemeinde Au. Er bezieht sich damit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, das unlängst die Errichtung einer Windkraftanlage auf Nandlstädter Flur genehmigt hatte. Der Marktgemeinderat hat beschlossen, auf die Berufung zu verzichten. Dies geschah nach einer Beratung durch einen Rechtsbeistand.

Der hatte gesagt, dass ein Einspruch seitens der Marktgemeinde wohl keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Gemeinde Au stehe in der Reihe der Betroffenen erst an hinterer Stelle, sagte Seiler.

Ganz anders sieht das die Marktgemeinde Nandlstadt. Belange wie Denkmalschutz und Artenschutz seien vor dem Verwaltungsgericht nicht behandelt worden, entschied dort der Marktgemeinderat - und geht sehr wohl nun noch in Berufung.

Das Windrad soll in Großgründling auf Nandlstädter Flur entstehen.

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