Süddeutsche Zeitung

Premiere in Eching:Erster Bürgerentscheid soll die künftige Bodenpolitik definieren

Lesezeit: 2 min

Noch bis Sonntag kann über die Frage Erbpacht oder Verkauf von Baugrundstücken abgestimmt werden

Von Klaus Bachhuber, Eching

Im Neubaugebiet an der Böhmerwaldstraße werden die ersten Häuser bald bezugsfertig; zwölf Doppelhäuser, deren Bauplätze von der Gemeinde zu vergünstigten Konditionen verkauft wurden, und sieben Reihenhäuser, deren Eigentümer den Baugrund im Erbbaurecht erhalten haben. In zwei weiteren Neubaugebieten, Eching-West an der Hollerner Straße und Dietersheim Süd-Ost, stünden 59 Baugrundstücke im verbilligten Wohnbaumodell der Gemeinde bereit - doch die Konditionen dieser Vergabe müssen nun in einem Bürgerentscheid neu definiert werden. Werden im Wohnbaumodell der Gemeinde Grundstücke fortan verkauft und verpachtet - oder ausschließlich im Erbbaurecht vergeben? An der Frage entzündete sich der erste Bürgerentscheid überhaupt in Eching.

Die Wahl läuft schon seit zwei Wochen, am Sonntag ist Schluss- und Auszähltag. Denn auch das Wahlverfahren ist neu. Pandemiebedingt hat der Gemeinderat den Wahlgang als reine Briefwahl ausgeschrieben, am Sonntag gibt es keine Wahllokale; bis 18 Uhr können im Rathaus die letzten Stimmzettel abgegeben werden, dann beginnt die Auszählung.

Zuletzt hatten in Eching drei Neubaugebiete angestanden, für die der Gemeinderat 2018 sein Wohnbaumodell neu aufgelegt hat. Hatte das Rathaus bei den letzten Baulandausweisungen vor Jahrzehnten die Parzellen nur in Erbbaurecht vergeben, so war nun ohne nennenswerte Debatten Grundlage des 2018er Modells ein Mix aus Verkauf und Verpachtung. Im Februar 2020, als die Konditionen für Eching-West und Dietersheim Süd-Ost festgelegt wurden, forderten die Grünen eine Rückkehr zur ausschließlichen Verpachtung, konnten sich aber nicht durchsetzen; festgelegt wurde wieder parzellenscharf, was verkauft und was verpachtet würde. Im Februar 2021 aber kam die Materie erneut aufs Tapet; nun entschied im Gemeinderat eine Mehrheit aus SPD, Grünen, "Bürgern für Eching", "Echinger Mitte" und ÖDP gegen CSU, FW und FDP, Grund im Wohnbaumodell nur mehr im Erbbaurecht zu vergeben.

Die FW initiierten nach ihrer Abstimmungsniederlage ein Bürgerbegehren, um den Beschluss zu kippen und Verkauf plus Verpachtung zu ermöglichen. Nachdem das Begehren die nötige Zahl an Unterstützern gefunden hatte, setzten SPD, Grüne, BfE, EM und ÖDP ein Ratsbegehren dagegen, an alleiniger Verpachtung festzuhalten. Darum geht es nun im Bürgerentscheid: Das Bürgerbegehren der FW, dem sich CSU und FDP angeschlossen haben, fordert die Wahlfreiheit für die Empfänger der verbilligten Grundstücke; die Lebensplanung vieler Menschen setze auf Wohneigentum und dem müsse man Rechnung tragen. Ein Grundstück im Erbbaurecht sei damit nicht restlos vergleichbar, nicht zuletzt bei der Kreditvergabe, die angesichts der horrenden Preise die Bauwerber trotz vergünstigter Konditionen für das Grundstück immer noch massiv belaste.

Exakt dies war ein zentrales Argument der Umstellung auf ausschließliche Verpachtung gewesen: Dass der Hausbau finanziell so fordernd sei, dass man junge Familien wenigstens um die Kaufkosten entlasten möchte und nur mit Erbbauzins verträglich fordern. Das entscheidendere Argument von SPD, Grünen, BfE, EM und ÖDP aber war ein strukturelles: Grund und Boden müsse im Eigentum der Kommune bleiben, um den aberwitzigen Bodenspekulationen - buchstäblich - den Grund zu entziehen.

Für die finanziellen Auswirkungen auf die Kommune gibt es zwei diametrale Lesarten. Während Verkauf akut Geld in siebenstelliger Höhe in die Gemeindekasse spült, verzichtet die Gemeinde bei Verpachtung auf die Finanzspritze, behält aber das Grundeigentum und erhält dafür jährliche Pacht in bescheidener Höhe. Das Bürgerbegehren argumentiert, ohne die Verkaufserlöse werde der Gemeindehaushalt kurzfristige Probleme bekommen; das Ratsbegehren hält es für wirtschaftlicher, Grundeigentum zu behalten und langfristig Erlöse zu erzielen, den kurzfristigen Bedarf könne man auch anders bedienen.

Sowohl Bürger- wie auch Ratsbegehren sind erst dann angenommen, wenn jeweils mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen erreicht werden und zusätzlich mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für "Ja" stimmen. Werden so beide konkurrierenden Modelle angenommen, entscheidet die Stichfrage; wer allein Erbbaurecht will, muss hier das Ratsbegehren ankreuzen, wer einen Mix auf Verkauf und Verpachtung will, setzt sein Kreuz beim Bürgerbegehren.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5359096
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 22.07.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.