Süddeutsche Zeitung

Insolvenz von Müller-Brot:Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Untreue

Hat sich die Großbäckerei Müller-Brot auch der Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Pächtergeldern schuldig gemacht? Die Staatsanwaltschaft Landshut hat die Ermittlungen aufgenommen.

Katja Riedel

Nach den möglichen Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelgesetz beschäftigt nun auch der Insolvenzantrag der Großbäckerei Müller-Brot die Justiz. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat wegen möglicher Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Pächtergeldern Vorermittlungen aufgenommen, wie ein Sprecher der Süddeutschen Zeitung am Dienstag bestätigte.

Zwar werde eine mögliche Insolvenzverschleppung auch routinemäßig geprüft, sagte der Sprecher, es sei aber "nicht ganz so fernliegend, dass die Firma schon vor dem Produktionsstopp in schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt hat". Firmen müssen spätestens drei Wochen, nachdem sie die Zahlungsunfähigkeit feststellen, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Müller-Brot hat dies am vergangenen Donnerstag getan.

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hubert Ampferl, musste da feststellen, dass nicht einmal mehr genügend Geld vorhanden war, um die Reinigungsfirmen zu bezahlen, die die später gescheiterte Abnahme durch die Lebensmittelkontrolleure vorbereitet hatten. Auch die Bar-Kautionen, die etwa 100 der 151 Pächter von Müller-Brot-Filialen geleistet hatten, waren zu diesem Zeitpunkt im Geschäftsbetrieb aufgebraucht und nicht auf einem Sicherheitskonto angelegt.

Ob dies aber strafbar ist, müsse die Prüfung der Pachtverträge ergeben. Anders als bei einem Mietvertrag für eine Wohnung müsse bei Gewerbeimmobilien eigens vereinbart sein, dass die Kaution gesichert sei, so der Staatsanwalt. Man müsse jetzt sehen, ob erst der Produktionsstopp die Millionenschulden angehäuft habe oder ob diese bereits früher bestanden. Mitarbeiter hatten der SZ berichtet, dass der Dezemberlohn erst Anfang Februar überwiesen worden war.

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