Süddeutsche Zeitung

Flughafen München:Startbahngegner scheitern vorm Bundesverfassungsgericht

Die Richter haben die Verfassungsbeschwerde gegen den Bau einer dritten Startbahn wegen unvollständiger Unterlagen nicht angenommen.

Die Gegner des auf Eis liegenden Münchner Flughafenausbaus sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Bau einer dritten Startbahn wegen unvollständiger Unterlagen nicht angenommen. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Damit sind nach einer jahrelangen Serie juristischer Niederlagen der Umweltschützer die in Deutschland möglichen Rechtsmittel gegen den Flughafenausbau erschöpft.

In der Verfassungsbeschwerde ging es wesentlich um die Luftverkehrsprognose der Flughafengesellschaft für den zweitgrößten deutschen Airport. Laut Bundesverfassungsgericht legten die Startbahngegner unvollständige Unterlagen vor, so dass eine Beurteilung der Kritik an der Prognose nicht möglich war.

Geklagt hatte der Bund Naturschutz, zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2015 die Klage abgewiesen, davor der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Praktische Bedeutung für die nähere Zukunft hat der Karlsruher Beschluss nicht. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat den Bau der Startbahn wegen der Corona-Krise bis 2028 auf Eis gelegt. Auch die strittige Prognose ist Makulatur.

Vor der Corona-Krise war die internationale Luftfahrtbranche von einer Verdopplung der weltweiten Passagierzahlen innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ausgegangen. Der Münchner Flughafen hatte 2020 noch 11 Millionen Passagiere gezählt, im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um mehr als drei Viertel und weniger als im Eröffnungsjahr 1992.

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