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Lionsclub Eching unterstützt soziale Einrichtungen:Willkommene Geldbeträge

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Spenden gehen an das Freisinger Frauenhaus, die Hallbergmooser Tafel und an das Ambulante Kinderhospiz in München

"An vielen Stellen im Land herrscht Stillstand, so denkt man vielleicht. Doch es gibt genügend soziale Institutionen, wo derzeit Hilfe mehr als dringend nötig ist", so erklärt Dagmar Zilgitt vom Lions Club Eching die Entscheidung des Vereins, drei verschiedenen sozialen Einrichtungen finanziell unter die Arme zu greifen.

Das ist zum einen das Ambulante Kinderhospiz München, das Familien betreut, in denen Kinder an lebensbedrohlichen und/oder lebensverkürzenden Krankheiten leiden. Sie gehören aktuell zur Hochrisikogruppe in Sachen Coronavirus und müssen mehr denn je professionell ambulant zu Hause versorgt werden. In den Kliniken wäre das zu gefährlich.

Ursprünglich wollte der Lions Club Eching den Gewinn des für Mai angedachten Benefizkonzertes an das Frauenhaus in Freising spenden. Doch auch da hat Corona einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nötig aber ist die Hilfe, immer öfter wird über häusliche Gewalt berichtet, und so hat sich der Lions Club dazu entschlossen, das Frauenhaus auch ohne Konzert zu unterstützen. "Die Präventionsarbeit und auch die Aufnahme von traumatisierten Kindern und Frauen ist zu einer noch wichtigeren sozialen Säule geworden", erklärt Zilgitt.

Die dritte Institution ist die Tafel Hallbergmoos, die auch in Eching Woche für Woche Menschen mit Lebensmitteln versorgt. Da der normale Tafelbetrieb wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Virus Sars-Cov2 derzeit nicht stattfindet, werden für die Tafelkunden, abgestimmt auf jeden einzelnen Haushalt, Lebensmittel an Ort und Stelle gepackt und mit dem Tafelauto bis zur Haustüre ausgefahren. Drei Teams wurden dafür zusammengestellt, damit im Krankheitsfall die anderen weiterarbeiten können. Vielleicht, hofft Dagmar Zilgitt, motiviert die Aktion ja den einen oder die andere, ebenfalls einen Beitrag für das soziale Netzwerk in der Region zu leisten.

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Quelle:
SZ vom 12.05.2020 / av
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