Süddeutsche Zeitung

Freising:Aus Traditionsgasthaus wird Arbeiterheim

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Freisinger Stadtrat stimmt Umnutzung der "Gred" zu.

Von Kerstin Vogel, Freising

Das ehemalige Hotel "Zur Gred" an der Freisinger Bahnhofstraße kann samt des dazugehörigen Restaurants für die nächsten fünf Jahre als Arbeiterwohnheim genutzt werden. Der Stadtrat hat den entsprechenden Antrag auf Umnutzung durch den Eigentümer, Guy Graf von Moy am Donnerstagabend mit 20 zu 16 Stimmen endgültig bewilligt - und das, obwohl diese Nutzung direkt in der Innenstadt eigentlich niemand für wünschenswert hält. Die Mehrheit der Stadträte aber folgte der sehr ausführlichen Argumentation der Stadtverwaltung, nach der im Prinzip die laufenden Sanierungsarbeiten in der Altstadt eine Zustimmung unumgänglich machen.

Weil der damit verbundene"städtebauliche Missstand" ebenfalls noch fünf Jahre andauere und die Einbauten in das Restaurant leicht reversibel seien, müsse man die temporäre Umnutzung genehmigen, hieß es, eine Veränderungssperre sei nicht möglich. Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher kündigte den Stadträten deshalb auch an, eine eventuelle Ablehnung der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht prüfen zu lassen.

59 Betten in 24 Zimmern soll das Wohnheim bieten

59 Betten in 24 Zimmern sollen Arbeitern in der im Januar 2019 von dem langjährigen Pächter Stefan Jurič aufgegebenen Gred künftig zur Verfügung stehen. Dass dann auch die Gastronomieräume im Erdgeschoss Beherbergungszwecken dienen sollen, war schon im Juli im Planungsausschuss bemängelt worden. Das laufe den Zielen, die man mit der Sanierung der Freisinger Innenstadt verfolge komplett zuwider, hatten vor allem die Grünen kritisiert. Den sehr knappen Beschluss, mit dem das Vorhaben dennoch genehmigt wurde, reklamierten sie gemeinsam mit der Linken, der ÖDP und Robert Weller von den Freien Wählern für die neuerliche Entscheidung im Stadtrat und regten an, für das Gebiet rund um die "Gred" einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, um die Umnutzung zu verhindern.

Diesen Bebauungsplan soll es nun tatsächlich geben, allerdings nicht, weil man das Arbeiterwohnheim damit hätte verhindern können, sondern um die Ziele für den betroffenen Bereich endgültig festzuschreiben und damit auch zu verhindern, dass aus der temporären Nutzung am Ende doch eine dauerhafte wird, wie von den Unterzeichnern der Reklamation befürchtet.

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Quelle:
SZ vom 19.09.2020
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