Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Freising:Personen mit gesundem Menschenverstand gesucht

Lesezeit: 2 min

Das Freisinger Amtsgericht sucht noch nach Kandidaten, die sich für das Ehrenamt eines Schöffen bewerben wollen.

Von Peter Becker, Freising

Menschen mit einem guten Bauchgefühl sucht derzeit das Freisinger Amtsgericht. Denn die fünfjährige Amtszeit der aktuellen Schöffinnen und Schöffen neigt sich allmählich ihrem Ende zu. "Sie repräsentieren das Volk", sagte Manfred Kastlmeier, stellvertretender Direktor des Freisinger Amtsgerichts, während einer Pressekonferenz. Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, der muss sich sputen. In manchen Gemeinden läuft die Bewerbungsfrist Ende März aus, in anderen sind die Listen noch bis April und Mai geöffnet. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich an ihrem Wohnort melden und dort ein standardisiertes Formblatt einreichen.

"Wir schöffen das", lautet die dazugehörige Kampagne des Amtsgerichts. Die neue Amtszeit für die Auserwählten beginnt dann am 1. Januar 2024. Gesucht werden jeweils acht Bewerberinnen und Bewerber für das Erwachsenen- und das Jugendschöffengericht sowie 16 Personen als Ersatz. Vertrauenspersonen aus dem Kreistag, die einen eigens dafür besetzten Ausschuss angehören, wählen aus den Bewerberinnen und Bewerber aus. Diesen Personenkreis hat der Kreistag in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag gewählt.

Kastlmeier legt Wert darauf, dass das Ehrenamt der Laienrichter paritätisch besetzt ist. Im Idealfall werden je zur Hälfte Frauen und Männer bestimmt. Auch das Verhältnis zwischen Stadt und Land sollte stimmen. Der Altersmix spielt ebenfalls eine Rolle. "Ich möchte nicht nur Rentner haben, nur weil die vielleicht etwas mehr Zeit haben, sondern auch jüngere", betonte Kastlmeier. Die sollten für frischen Wind sorgen.

Bewerben kann sich jeder im Alter zwischen 25 und 70 Jahren, allerdings sollte er fließend Deutsch sprechen. Extremisten, egal von rechts oder links, haben im Schöffenamt nichts zu suchen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, betont Kastlmeier, doch eine Überprüfung sei schwierig.

Viel Geld verdienen lässt sich als Schöffe nicht

Nach ihrer Bestellung werden die "Schöffenpärchen" ausgelost. Die Personen müssen sich dann entsprechend für die Termine bereit halten. Vorgesehen ist, dass die Paare nicht mehr als zwölf Mal an einer Sitzung teilnehmen sollten. Sonst gibt es unter Umständen Konflikte mit dem Arbeitgeber, der es - Ehrenamt hin oder her - nicht gerne sieht, wenn seine Beschäftigten zu oft fehlen. Viel Geld verdienen lässt sich als Schöffe nicht. Es gibt aber eine Aufwandsentschädigung.

Immerhin dürfen die auserwählten Personen fünf Jahre lang ein spannendes und auch verantwortungsvolles Amt bekleiden. Immerhin rechtfertigen sie den Spruch, mit dem jeder Richter und jede Richterin zu Beginn ihrer Urteilsverkündung zitieren: "Im Namen des Volkes." Denn die Laienrichter stammen ja mitten aus dem Volk, und sollen ihren gesunden Menschenverstand bei der Suche nach einem gerechten Urteil mit einbringen. Ein Schöffengericht besteht an Amtsgerichten aus zwei Laien- und einem Berufsrichter. Verhandelt werden Verbrechen, bei denen eventuell eine längere Haftstrafe im Raum steht, die aber vier Jahre nicht überschreitet. Jeder der Beteiligten hat eine Stimme. Theoretisch ist es also möglich, dass die Laien- den Berufsrichter überstimmen können. Das sei bei ihm aber noch nie der Fall gewesen, sagte Kastlmeier.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5777287
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.