Süddeutsche Zeitung

Anträge im Freisinger Kreistag:Recht auf körperliche Unversehrtheit

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Die SPD-Fraktion fordert, das Platzangebot im Frauenhaus gemäß der bayerischen Richtlinie zu erweitern, um möglichst viele Betroffene zu schützen. Notfalls müsse der Kreis Grund erwerben und selbst bauen.

Von Peter Becker, Freising

Das Freisinger Frauenhaus steht weiter auf der Agenda der SPD-Kreistagsfraktion ganz oben. Diese hat jetzt zwei Anträge an den Kreistag gestellt. Darin geht es zum einen um die Erweiterung des Frauenhauses, das derzeit eine Aufnahmekapazität von fünf Plätzen für Frauen und maximal zehn Plätzen für deren Kinder hat. In einem weiteren Antrag geht es um die Sicherung der erfolgreichen Arbeit des Frauenhauses.

Die SPD fordert, das Platzangebot in der Einrichtung entsprechend der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auf mindestens acht Plätze für Frauen und mindestens 15 für deren Kinder zu erweitern. Dafür soll der Landkreis die Förderprogramme des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen. Sollte sich auf dem Mietmarkt keine geeignete Bestandsimmobilie finden lassen, müsste der Landkreis aktiv die Suche nach einem geeigneten unbebautem Grundstück begeben. Notfalls solle er auch dessen Erwerb und den Bau übernehmen.

Im Jahr 2019 gab es 163 Anfragen, aber nur 19 Frauen konnten aufgenommen werden

Zur Begründung führen die Kreisräte der SPD an, dass die "Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe" des Bayerischen Sozialministeriums im Falle des Freisinger Frauenhauses mehr als erfüllt seien. Dessen Aufnahmekapazitäten reichten seit vielen Jahren nicht mehr aus, um dem Bedarf gerecht zu werden. Die SPD-Kreisräte sehen das Recht der betroffenen Frauen und deren Kinder auf den Schutz ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit massiv verletzt.

Dies untermauert die SPD mit Zahlen: Im Jahr 2019 habe es 163 Anfragen, aber nur 19 Aufnahmen gegeben. Die Verweildauer betrage zumeist ein halbes Jahr, immer wieder liege sie bei zwei Jahren. Schutzsuchende müssten deshalb immer wieder abgewiesen werden. Frauenhäuser in anderen Landkreisen könnten den Bedarf auch nicht decken. Deshalb blieben Frauen oft bei ihrem gewalttätigen Partner mit negativen Folgen für sie und ihre Kinder.

Die SPD-Kreistagsfraktion sieht das Problem, dass die angespannte Situation auf dem Freisinger Wohnungsmarkt das Anmieten einer geeigneten Immobilie zur Erweiterung des Frauenhauses erheblich erschwere. Daher muss der Landkreis nach Ansicht der SPD mit Nachdruck versuchen, selbst ein Grundstück zu finden, dieses zu kaufen und dort ein Gebäude zu bauen. Überdies sei das aktuelle Frauenhaus nicht behindertengerecht. Es müsse ein Ansporn sein, findet die SPD, dass das Frauenhaus 2021 sein 30-jähriges Bestehen feiere. Es müsse auch die nächsten drei Jahrzehnte noch handlungsfähig sein.

Der Landkreis könne sozial geförderten Wohnraum schaffen, für den er das Vergaberecht hat

Im zweiten Antrag könnte es sich die SPD vorstellen, dass der Landkreis sozial geförderten Wohnraum schafft, für den er das Vergaberecht hat. Denkbar sei in diesem Zusammenhang die Einbindung der landkreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Das erweiterte Frauenhaus solle aus Appartements mit Gemeinschaftsbereichen bestehen. Es solle geprüft werden, ob nicht auf die Einbringung finanzieller Mittel durch den Träger, die Diakonie, verzichtet werden könne. Der Landkreis müsste zudem nach Ansicht der Sozialdemokraten das derzeit vorhandene Instrumentarium für Vor- und Nachsorge bei häuslicher Gewalt überprüfen und nötigenfalls ausbauen.

Die SPD begründet diesen Antrag damit, dass die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch den Landkreis ein hilfreicher Baustein zur Unterbringung betroffener Frauen und ihrer Kinder sein könne. Die derzeitige Form der Unterbringung in einer Wohngemeinschaft sei nicht mehr zeitgemäß, sie biete zu wenig Privatsphäre. Der Schutz von Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, sei gesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen demzufolge ausschließlich staatliche Mittel aufgebracht werden, ergänzt durch freiwillige Spenden.

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SZ vom 09.03.2021
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