Süddeutsche Zeitung

Echings Bürgermeisterwahl:Kein Nachrücker

Falls Bürgermeister Thaler im Fall eines Wahlsiegs das Amt ablehnt, wird neu gewählt

Wenn Bürgermeister Sebastian Thaler seine unkonventionelle Ankündigung wahr macht, eine eventuelle Wiederwahl zum Echinger Bürgermeister nicht anzutreten, falls er sich einer ablehnenden Mehrheit im Gemeinderat gegenübersieht, dann wird eine neue Bürgermeisterwahl angesetzt. Das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde bestätigte auf Anfrage diese Regelung. Die denkbare Lesart, dass der Zweitplatzierte der Wahl quasi "nachrücke", sei nicht vorgesehen.

Laut Wahlgesetz gilt die Zustimmung zur Kandidatur als Bereitschaft, die Wahl auch anzunehmen. Dennoch hat jeder gewählte Mandatsträger vom Gemeinderat bis zum Landrat das Recht, binnen einer Woche nach Wahltermin die Wahl abzulehnen. Geschieht das bei einem gewählten Bürgermeister, wird unter Wahrung der nötigen Nominierungsfristen eine Neuwahl angesetzt. Die Wahl findet 2020 am 15. März statt. Am 1. Mai beginnt dann die Amtszeit der Neugewählten. Sollte bis dahin wegen Terminierungsschwierigkeiten, nötigen Stichwahlen oder anderen Gründen kein Bürgermeister gewählt sein, kann das Landratsamt einen Gemeinderat "mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Ersten Bürgermeisters beauftragen", wie das formal heißt.

Thaler will seine bis 2022 laufende Amtszeit freiwillig vorzeitig beenden, um die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Eching wieder zu synchronisieren. Seine erneute Kandidatur hat er mit der Einschränkung verbunden, die Wahl nur dann anzutreten, wenn der parallel gewählte Gemeinderat "eine deutlich andere Zusammensetzung aufweist", wobei er "Aufgeschlossenheit" als zentrales Kriterium nannte.

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SZ vom 21.09.2019 / kbh
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