Süddeutsche Zeitung

Ermittlungen im Echinger Rathaus:Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Sebastian Thaler

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Echinger Bürgermeister wird sich wegen Untreue vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten müssen.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Echings Bürgermeister Sebastian Thaler (SPD) nun einen Strafbefehl wegen Untreue beantragt. Details zum Inhalt des möglichen Vergehens oder zum Strafmaß sind noch nicht publik. Thalers Rechtsvertreter haben Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft Landshut angestrengten Strafbefehl eingelegt, so dass es nun zu einer Verhandlung am Amtsgericht Freising kommen wird, die noch nicht terminiert ist.

Die Landesanwaltschaft hat Mitte Januar ein Disziplinarverfahren gegen Sebastian Thaler eingeleitet. Das teilte Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier der SZ mit. Dieses ist aktuell ausgesetzt.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft das Echinger Rathaus durchsucht und damit die Ermittlungen gegen den Bürgermeister eingeleitet. Gegenstand der Ermittlungen war die Abwicklung eines Rechtsverfahrens aus dem Jahr 2020, bei dem es um Vorfälle am Echinger See 2018 ging.

Offenbar hatte die Gemeinde auf Beschluss des Gemeinderates seinerzeit die Verfahrens- und Anwaltskosten des Bürgermeisters getragen. Alle Beschlüsse, Zahlungen und Abwicklungen dazu sind im Rathaus als nichtöffentlich deklariert. Was daran nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Untreue erfüllt, ist demnach weiterhin fraglich.

Der Gemeinderat sieht sich als Opfer einer fehlerhaften Rechtsberatung

Der Gemeinderat hat mittlerweile begonnen, die Materie aufzuarbeiten, allerdings großteils hinter verschlossenen Türen, eben weil die Vorgänge von der Rechtsaufsicht im Landratsamt Freising als nichtöffentlich eingestuft werden. Der Gemeinderat sieht den damaligen Beschluss zur Kostenübernahme ganz wesentlich als Folge einer fehlerhaften Rechtsberatung und will die Anwälte der Gemeinde verklagen.

Thaler soll mittlerweile bereits einen Teil der von der Gemeinde beglichenen Kosten rückerstattet haben. Wie gewöhnlich schweigt der Bürgermeister zu allen Vorgängen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Auch die Zahl der von der Gemeinde geleisteten Ausgaben ist nicht veröffentlicht, nach Recherchen der SZ soll es sich um etwa 72 000 Euro handeln.

Thaler war im August 2018 am Echinger See mit einem Autofahrer in Streit geraten, der dort einen für Personenwagen gesperrten Feldweg benutzen wollte, ein altes Ärgernis für die Gemeinde. Nach rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Landshut war der Streit eskaliert, wobei die größere Schuld dem Bürgermeister zuerkannt wurde.

Thaler wurde zu Schadensersatz an Schäden am Auto seines Kontrahenten in Höhe von etwa 4000 Euro verurteilt. Auf eine Berufung, für die er offenbar bereits Rückendeckung durch den Gemeinderat erhalten hatte, verzichtete er, nachdem ihm von der nächsten Instanz deren Aussichtslosigkeit signalisiert worden war.

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