Süddeutsche Zeitung

Corona im Kreis Freising:Testpflicht für Ungeimpfte

Lesezeit: 1 min

Auch im Landkreis Freising gilt seit Montag die 3G-Regel

Eine grundsätzliche Testpflicht für bestimmte Einrichtungen und die Einführung der 3G-Regel ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35: Das sind die wesentlichen neuen Corona-Regelungen, die seit Montag im Landkreis Freising zu beachten sind. Das meldet das Freisinger Landratsamt. Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising bereits seit längerer Zeit über 35 liegt, am Montag wurde sie mit 58,3 angegeben (Quelle RKI; Stand 23. August), gelten nach Angaben der Behörde von sofort an folgende Regelungen: Für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen oder Veranstaltungen sei ein aktueller negativer Test erforderlich, der höchstens 24 Stunden bei einem Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden beim PCR-Test zurückliegen dürfe. Es gelte die 3G-Regel, der Zugang sei nur erlaubt für asymptomisch Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Betroffen sind die Innengastronomie, Veranstaltungen (öffentliche und private sowie Sport- und Kulturveranstaltungen), der Friseurbesuch sowie Freizeiteinrichtungen und die Sportausübung jeweils in geschlossenen Räumen sowie der Besuch von Krankenhäusern.

Am Sonntag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising wieder den Wert 50 überschritten. Sollte sie auch am Dienstag noch darüber liegen, dann treten nach Informationen des Landratsamtes am Donnerstag, 26. August, zusätzlich folgende Regelungen in Kraft:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zweier weiterer Hausstände gestattet, solange eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht, müssen aber zu einem der drei Haushalte gehören. An öffentlichen und privaten Veranstaltungen dürfen bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel teilnehmen. Geimpfte und Genesene werden grundsätzlich nicht mitgezählt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5390061
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.08.2021 / bt
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.