Süddeutsche Zeitung

Billardtische und Automaten:Spielkasino sorgt für Diskussion

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Gemeinderat lehnt Umnutzung einer Bar ab. Landratsamt kann Betrieb genehmigen

Von gerhard wilhelm, Hallbergmoos

Das Wort Spielkasino, in einen Gemeinderat geworfen, kann hohe Wellen schlagen. Wie etwa am Dienstagabend im Gemeinderat Hallbergmoos. Der Besitzer der Bar und Lounge "Check In" mitten im Ort hatte den Antrag gestellt, im Untergeschoss des Hauses statt einer Gaststätte ein Spielkasino betreiben zu dürfen. Laut Eingabeplan sollen acht Spielautomaten, ein Billardtisch und ein Kicker aufgestellt werden. Geöffnet sein soll es täglich von 17 Uhr bis 3 Uhr nachts. Und auch nur für Erwachsene. Zudem soll dort kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Für den anwesenden Antragsteller bestand in den Plänen eine deutliche Verbesserung der Situation. Bisher gebe es für das Lokal keine Sperrzeit, vier Automaten gebe es auch bereits. Und die Zahl der Gäste sinke ebenfalls, was auch zur Reduzierung des Lärmpegels im und um das Lokal führen werde. Womit die Zahl der Ruhestörungen auch sinke. Und die gibt es seit der Öffnung vor 18 Jahren, wie die Rathausverwaltung und Gemeinderäte bestätigten. Auch die Nachbarn, so die potenziellen Betreiber, würden über die Nutzungsänderung froh sein.

Die Nachbarn vielleicht schon, nicht aber die Gemeinderäte. Sie wollen mitten im Ort keine Spielstätte. "Ich bin grundsätzlich gegen alle Arten von Spielen", sagte Robert Wäger (Grüne). Er könne verstehen, dass die Betreiber Geld verdienen wollten, "aber Spielautomaten sind nicht der richtige Weg". Der Schritt in die Spielsucht sei klein. Auch die CSU-Fraktion sprach sich dagegen aus. "Wir wollen so was aus der Ortsmitte raus haben", sagte Marcus Mey. Karla Cole (Freie Wähler) sah die Gemeinde in einer "Vorbildfunktion für unsere Kinder" und lehnte ab.

Über die "moralischen Gesichtspunkte", so Heinrich Lehmer (Freie Wähler) seien sich alle Gemeinderäte einig. Aber die zählten hier nicht, betonte Herbert Kestler, Geschäftsstellenleiter des Rathauses. Die Gemeinde darf nämlich nur über das Baurecht entscheiden. Das geplante Spielkasino würde aber bis auf die Stellplatzfrage alle Auflagen erfüllen. Letztlich sei das Landratsamt Freising die zuständige Genehmigungsbehörde.

Dennoch entzündete sich eine Diskussion, ob eine Ablehnung allein wegen der ungelösten Stellplatzfrage ein "Feigenblatt" für die Gemeinderäte wäre. Dies behauptete Robert Wäger. Man müsse dahinter stehen, ein Spielkasino prinzipiell abzulehnen. Letztlich wurde der Antrag mit 13:8 Stimmen abgelehnt. Nun muss sich das Landratsamt den Kopf wegen des Casinos zerbrechen.

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SZ vom 05.03.2015
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