Süddeutsche Zeitung

Freimann:Artenschutz versus Denkmalschutz

Ehemalige Bahn-Lehrwerkstätte stellt Planer vor ein Dilemma

Von stefan mühleisen, Freimann

Wiegt der Biotop- und Artenschutz schwerer als der Erhalt historischer Bausubstanz? Diese Frage kann eine harte Nuss sein, die nicht so einfach zu knacken ist, wie die Lage im Fall der denkmalgeschützten Lehrwerkstätte auf dem Entwicklungsgebiet des ehemaligen Bundesbahn-Ausbesserungswerks an der Lilienthalallee in Freimann zeigt. Derzeit, so teilt das Planungsreferat dem örtlichen Bezirksausschuss mit, könne zu Ergebnissen "keine Prognose abgegeben werden". Die Behörde bittet in dem Schreiben um Geduld, man werde informieren, sobald Untersuchungs- und Verhandlungsergebnisse vorlägen. Damit bleibt offen, welches der Kulturgüter zu seinem Recht kommen wird.

Nach langem Leerstand wird das 21 Hektar große Areal derzeit entwickelt, unter anderem entsteht in der riesigen Lokhalle ein Automobil-Erlebnispark namens "Motorworld". Für die großen Industrie-Monumente des Ensembles bestehen strikte Denkmal-Auflagen, jedoch wurde eines übersehen: die Halle der ehemaligen Lehrlingswerkstätte. Sie sollte abgerissen werden, wurde zuletzt aber nachträglich unter Denkmalschutz gestellt. Allerdings: Das Bauwerk steht in einer Biotopfläche, auf der Zauneidechsen leben, für die Artenschutzrichtlinien gelten - ein Dilemma, das die Planungsbehörde so formuliert: Es müsse "nunmehr nach einer Lösung gesucht werden, welche den Belangen des Natur- und Denkmalschutzes angemessen Rechnung trägt, ohne jedoch Planungsgrundsätze (...) anzutasten". Für die Fläche besteht eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, welche wiederum Voraussetzung für die Genehmigung der Bauvorhaben im Umfeld ist. Kompliziert dürfte die Sachlage auch deshalb sein, weil der Abriss des Gebäudes Teil des ursprünglichen Bebauungsplans ist. Der Grundstückseigentümer müsse nun "die rechtlichen Konsequenzen eines Verbleibens des Gebäudes klären", schreibt das Planungsreferat in seinem Brief an den örtlichen Bezirksausschuss.

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Quelle:
SZ vom 13.02.2018
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