Süddeutsche Zeitung

Flughafen München:Ernüchterung bei den Startbahn-Gegnern

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Im Prozess um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen hat das Gericht die von den Klägern gestellten Beweisanträge abgelehnt. Während die Startbahn-Gegner entsetzt reagierten, dürfte am Flughafen neue Hoffnung aufkeimen.

Im Prozess um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen hat das Gericht alle von den Klägern gestellten Beweisanträge abgelehnt. Sie seien unerheblich oder ohne rechtliche Grundlage, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München.

Die Gegner der Startbahn reagierten ernüchtert auf die Ablehnungen durch das Gericht - und werteten sie als Vorentscheidung für das Urteil. "Die Zeit der Kaffeesatzleserei ist damit vorbei", sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Christian Magerl, der für den Bund Naturschutz immer wieder vor Gericht gegen die dritte Piste aufgetreten war. Er rechnet nun damit, dass die Richter die Klagen abweisen werden. Für Januar hat das Gericht weitere Verhandlungstage angesetzt.

Zugleich hoffen die Kläger schon auf die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: "Der Richter hat uns gute Revisionsgründe geliefert", sagte Magerl.

Hartmut Binner, Sprecher des Aktionsbündnisses "AufgeMUCkt", bezeichnete die Entscheidungen des Gerichts als "lachhaft". Die Zahl der Flugbewegungen am Münchner Flughafen seien seit Jahren rückläufig, der Bedarf für eine dritte Start- und Landebahn daher nicht gegeben. "Ich bin stocknarrisch", sagte Binner wütend. Vertreter des Flughafens wie auch des beklagten Freistaats Bayern wollten sich nicht äußern. Flughafen-Chef Michael Kerkloh wie auch Vertreter der Lufthansa rechnen allerdings in den kommenden Jahren wieder mit steigenden Flugbewegungszahlen - und beharren daher auf dem Bau der dritten Piste.

Im Juni 2012 hatten die Münchner den Bau der Startbahn am Flughafen München mit einem Bürgerentscheid gestoppt. Der Prozess um den Bau der dritten Startbahn läuft seit März dieses Jahres vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Kläger, unter ihnen viele Gemeinden und der Bund Naturschutz in Bayern, wollten mit den insgesamt 184 Beweisanträgen vor allem Fragen zum Bedarf der Piste und zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geklärt wissen.

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