Süddeutsche Zeitung

Festnahme im Westbad:Polizisten finden Kinderpornos auf dem Handy eines Kollegen

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Von Martin Bernstein

Die Staatsanwaltschaft München I und - wie in solchen Fällen üblich - das Landeskriminalamt ermitteln gegen einen Münchner Polizisten. Dem 42 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, kinderpornografisches Material hergestellt und besessen zu haben. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung hat Hildegard Bäumler-Hösl, Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft, am Montag bestätigt. Offenbar hatte der Mann die verbotenen Dateien auf seinem Handy. Der Beamte ist vom Dienst suspendiert.

Die Ermittlungen gegen den mit der Rettungsmedaille ausgezeichneten Polizisten waren am Abend des 1. Oktober vergangenen Jahres ins Rollen gekommen. Im Westbad in Pasing war ein Spanner erwischt worden. Der Bademeister alarmierte die Polizei.

Polizist filmte heimlich andere Badegäste beim Umziehen

Die herbeigeeilten Beamten konnten ihren Kollegen noch im Westbad als Tatverdächtigen festnehmen. Er hatte heimlich unter der Trennwand der Umkleidekabine hindurch mit dem Handy Videoaufnahmen von einer 41-jährigen Schweizerin und von deren beiden Töchtern gemacht. Die Kinder waren damals sechs und zehn Jahre alt.

Die Frau entdeckte den Spanner und rief um Hilfe. Wegen des Vorwurfs der Beleidigung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen wurde das Handy des 42-Jährigen sichergestellt.

Auf dem Mobiltelefon fanden die Ermittler bei späteren Auswertungen das kinderpornografische Material. Wie das Münchner Polizeipräsidium bereits zwei Tage nach der Tat im Westbad mitteilte, gab es bei dem mutmaßlichen Täter seinerzeit auch eine Hausdurchsuchung. Seine Dienstwaffe musste der Beamte damals ebenfalls abgeben.

Wenn ein bayerischer Polizist im Verdacht einer Straftat steht, dann ermittelt nicht die eigene Dienststelle des Beamten. Solche Fälle übernimmt seit etwa fünf Jahren das gut 30-köpfige Dezernat 13 im Landeskriminalamt, zuständig für interne Ermittlungen. So soll größtmögliche Objektivität und Transparenz bei den Ermittlungen gegen einen Kollegen sichergestellt werden.

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Quelle:
SZ vom 12.06.2018
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