Süddeutsche Zeitung

Falsche Zustellung:Zu Unrecht abgeschoben

Lesezeit: 1 min

Amt für Migration holt Fallou M. zurück nach Deutschland

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) muss einen Flüchtling, der nach Italien abgeschoben worden war, zurückkehren lassen. Das Amt hat bei der Zustellung des Abschiebebescheids gegen geltendes Recht verstoßen: Fallou M. hat den Bescheid nie erhalten, wie der Helferkreis Karlsfeld feststellte. Nach Intervention der ehrenamtlichen Helfer und mehreren Nachfragen der Süddeutschen Zeitung beim Bamf, teilte das Amt der SZ nun mit, dass der Senegalese in einer Woche wieder nach Deutschland einreisen darf.

Völlig überraschend für ihn selbst wie für den Helferkreis in Karlsfeld war der 31-jährige Fallou M. Anfang Juni von seiner Arbeit im Bauhof Karlsfeld abgeholt und zum Flughafen München gebracht worden, wo er ein Flugzeug nach Mailand nehmen musste. In Italien war der Senegalese nach seiner Flucht übers Mittelmeer vor einem Jahr registriert worden. Danach hatte er sich auf den Weg nach Deutschland gemacht. In Karlsfeld hat er in Sprachkursen und im Eigenstudium schnell so viel Deutsch gelernt, dass er sich gut verständigen konnte, vier Stunden täglich arbeitete er für den Karlsfelder Bauhof. Fallou M. war beliebt, baute sich zielstrebig sein neues Leben auf. Vom Landratsamt Dachau hieß es zunächst nur, die Asylsuchenden seien selbst dafür verantwortlich, dass ihre Post sie erreiche, man habe nur nach Anweisung des Bamf gehandelt. Gemeinsam mit dem Helferkreis hat sich das Landratsamt jedoch nun beim Bamf dafür eingesetzt, dass Fallou M. nach Karlsfeld zurückkehren darf. Das ist nicht selbstverständlich: Das Bamf könnte ihn in jede Flüchtlingsunterkunft in Deutschland schicken. Der Bescheid nach der Dublin-III-Verordnung wird ihm erneut zugestellt werden, dann hat Fallou M. Zeit, Klage zu erheben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3059288
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 02.07.2016 / Moko
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.