Süddeutsche Zeitung

Landkreis Erding:Verbot von Flatrate-Partys

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Der Landkreis geht gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche vor und verschärft die Regeln für Feste - was nicht bei allen auf Gegenliebe stößt.

Thomas Daller

Den Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen bei Festveranstaltungen will der Landkreis unterbinden: Er hat die Kommunen aufgefordert, sich einem "Bündnis für einen verantwortungsbewussten Alkoholkonsum" anzuschließen. Die so genannten Flatrate-Partys, also Bewirtungskonzepte, die auf vergünstigte Abgabe von alkoholischen Getränken abzielen, sollen generell verboten werden. Außerdem sollen bei Vereins- oder Volksfesten bald ähnlich strenge Regeln gelten, wie sie in Diskotheken bereits Vorschrift sind.

Geplant sind auch häufigere Kontrollen: Künftig soll mindestens ein Ordner pro hundert Gäste Pflicht werden. Der Gemeinderat Taufkirchen hat mit nur einer Gegenstimme Bürgermeister Franz Hofstetter (CSU) autorisiert, dieser Vereinbarung zuzustimmen. Allerdings gab es Bedenken, die Vereine könnten diese Auflagen als erhebliche Behinderung ihrer Festveranstaltungen betrachten.

Der Landkreis plant eine einheitliche Regelung in allen Kommunen des Landkreises, "damit nicht in einem Ort die wildesten Partys gefeiert werden und bei uns dürfen's nur noch in die Kirche gehen", formulierte Hofstetter salopp. Landkreisweit sollen die Organisatoren bei ihren Veranstaltungen künftig die Personalausweise aller Jugendlichen einsammeln. Von 24 Uhr an müssen minderjährige Inhaber nicht abgeholter Ausweise mit Namen ausgerufen werden.

Das Konzept sieht außerdem vor, dass Besucher ihre mitgebrachten Getränkeflaschen am Einlass abgeben müssen. Dort finden dann auch Rucksack-Kontrollen statt, damit niemand Alkohol in die Veranstaltung hineinschmuggeln kann. Ein Barbetrieb mit Ausschank von branntweinhaltigen Getränken ist nur noch in einem abgetrennten Bereich möglich, den eine professionelle Sicherheitskraft kontrolliert. Wenn Veranstalter stark betrunkene Kinder oder Jugendliche antreffen, müssen sie deren Eltern anrufen, damit diese ihre Kinder abholen. Falls die Eltern nicht erreichbar sind, müssen die Ordner den Rettungsdienst anfordern.

Hofstetter wies in der Sitzung darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Vereinbarung handele: "Das ist keine Verordnung oder Satzung, sondern eine Richtlinie für Gemeinden. Die Kommunen haben einen Gestaltungsspielraum." Manfred Slawny (SPD) entgegnete, "wenn wir so etwas unterschreiben, müssen wir auch das Gefühl haben, dass wir es einhalten können". Andernfalls handele es sich um eine "Semi-Unterzeichnung", bei der man sich herauspicke, was man einhalte und was nicht: "Was ist die Vereinbarung dann wert?"

Volksfestreferent Richard Obermaier (CSU) sagte, dass ein Teil dieser Vorschriften ohnehin bereits bindend sei: "Wenn eine Bedienung den Eindruck hat, es handele sich um einen Minderjährigen, muss sie sich den Ausweis zeigen lassen." Darüber hinaus bleibe auch bei diesem Konzept das Problem bestehen, dass sich Minderjährige mittels älteren Freunden Alkohol besorgen können.

Christoph Puschmann (CSU) pflichtete ihm bei, aber das Konzept habe den Vorteil, dass man Flatrate-Partys reduzieren könne. Hofstetter warb dafür, es mit diesem Konzept erst einmal zu versuchen, "bevor es zu einer knallharten gesetzlichen Regelung kommt". Nach einem Jahr könne man noch einmal darüber diskutieren, wenn man erste Erfahrungen damit gemacht habe. In der Abstimmung sprachen sich alle Gemeinderäte mit Ausnahme von Peter Attenhauser (REP) für die Vereinbarung aus.

Attenhauser begründete seine Ablehnung mit den Worten: "Wenn ich Vereinsvorstand wäre und lese diese ganzen Vorschriften, dann würde ich keine Veranstaltung mehr machen."

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Quelle:
SZ vom 12.11.2010
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