Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Billig gemachte Blüten

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Weil er Falschgeld in Umlauf brachte, wird ein 29-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Geldfälschung betreibt nach dem Gesetz auch, wer falsches Geld wissentlich als echt in Verkehr bringt. Die Summe, um die es bei der Verhandlung am Amtsgericht Erding ging, war zwar nicht groß - 30 Euro -, aber reichten, um einen 29-Jährigen zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verschaffen. Zu Gute kam ihm, dass er sich geständig zeigte, auch wenn es zwischen seiner Aussage vor Gericht und bei der Polizei Differenzen gab. Zudem, dass er noch nie straffällig geworden war und die Qualität der gefälschten Zehn-Euro-Scheine eher mäßig war. Es waren schlichte Kopien.

Wer die Scheine produziert hat, blieb auch am Ende der Verhandlung am Schöffengericht offen. Der Angeklagte hatte bei der Polizei ausgesagt, dass er von einem Bekannten, der ihm noch Geld geschuldet habe, 100 Euro in Zehn-Euro-Scheinen erhalten habe. Dass sie falsch seien, habe er ihm gesagt - was er am Gericht zunächst anders geschildert dann hat. Einen Teil der Scheine, die Zahl variierte zwischen zwei und fünf habe er seinem Schwager weiter gegeben, um damit einzukaufen. Dass es sich um Falschgeld handle, habe er ihm aber nicht gesagt.

Die Kassiererin bei einem Discounter habe die Scheine aber als das erkannt, was sie sind: Falschgeld. Sie informierte die Polizei. Der Schwager gab an, dass er das Geld vom Angeklagten habe. Neben den zwei Scheinen mit denen er bezahlen wollte, hatte er noch einen dritten.

Vor Gericht gab der Angeklagte zu, zehn falsche Geldschein einmal gehabt zu haben. Als heraus gekommen sei, dass sie falsch seien, habe er die restlichen drei vernichtet. 50 Euro habe er einem anderen Freund gegeben, der die Scheine ebenfalls sofort vernichtet habe.

Das ermittelnde Landeskriminalamt hatte zwar insgesamt 22 der falschen Zehner sicherstellen können - neben den drei wurden noch einige von den Banken sicher gestellt - aber es hätten in allen Fällen keinerlei verwertbare Spuren gefunden werden können. Auch die Aussage, dass der Angeklagte das Falschgeld von jemand anderen bekommen habe, habe man nicht verifizieren können. Die betreffende Person habe dies geleugnet und bei einer Hausdurchsuchung habe man keine Beweise gefunden.

Die Staatsanwältin fordert nach der Beweisaufnahme ein Jahr und sechs Monate auf drei Jahre Bewährung, da der 29-Jährige noch nie mit dem Gesetz bisher in Konflikt geraten ist. Zudem gab sie auch zu, dass es sich nur um eine geringe Menge Falschgeld, zudem von schlechter Qualität gehandelt habe. Dennoch könne sie nicht von einem minderschweren Fall ausgehen, da der Angeklagte nicht zur Aufklärung beigetragen habe, woher die Blüten kommen. Zudem forderte sie eine Geldstrafe.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Björn Schindler verhängte letztlich zehn Monate und sah von einer Geldstrafe ab, da der Angeklagte kein großes Einkommen habe. Zudem saß er bereits rund einen Monat in Untersuchungshaft. "Ich hoffe, das war eine prägende Lehre für sie", sagte Richter Schindler. Die Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung solle der 29-Jährige als deutliche Warnung verstehen.

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Quelle:
SZ vom 27.12.2017
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