Süddeutsche Zeitung

Vaterstetten:Zwischen Leben und Tod

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Der Palliativmediziner Markus Schlemmer spricht auf Einladung des Hospizvereins und des Kreisbildungswerkes über Sterbehilfe

Von Michael Haas, Vaterstetten

"Wenn ich gewusst hätte, wie nett hier alle sind!" Der Mann, von dem Markus Schlemmer erzählt, hätte sich wohl viel erspart, wäre er direkt auf dessen Station gelandet und nicht erst nach einem Suizidversuch. Dieser musste erst misslingen, ehe der Patient auf der Palliativstation des Krankenhauses Barmherzige Brüder in München neuen Lebensmut schöpfen konnte. Der Chefarzt kann Dutzende solcher Geschichten von Menschen erzählen, die schwer krank waren und nicht mehr leben wollten. Im Laufe seines Berufslebens habe er zahlreiche Suizidankündigungen gehört, noch öfter den Satz "Ich möchte sterben", immer öfter auch den Wunsch nach Hilfe beim Suizid. Tatsächlich hat er in 24 Jahren aber lediglich zwei Patienten auf diese Art verloren.

Aktive Sterbehilfe für Schwerkranke? Schlemmer hält die Diskussionen in Gesellschaft und Politik für verfehlt. Das Thema betreffe nur 0,7 Prozent aller Schwerkranken, sagt der Mediziner vor rund 60 Zuhörern im Pfarrzentrum Vaterstetten. Dorthin haben ihn der Christophorus Hospizverein Ebersberg und das Kreisbildungswerk eingeladen, um über Sterbehilfe und das Lebensende zu sprechen. Überschrift: "Leben müssen - sterben dürfen". Schlemmer positioniert sich klar: "Ich glaube, dass wir diese Diskussion in Deutschland führen, um von einem Thema abzulenken." 10 000 Menschen nehmen sich in der Bundesrepublik pro Jahr das Leben, 100 000 weitere versuchen es vergeblich. Ein Großteil von ihnen ist mehr als 65 Jahre alt. "Wir tun sehr viel dafür, dass nicht mehr so viele Menschen im Straßenverkehr umkommen", sagt Schlemmer. "Aber wo ist die Lobby für diese Menschen?"

Der Internist und Onkologe ist überzeugt, dass es die Gesellschaft nicht schafft, Tausenden älteren Menschen zu vermitteln, dass sie dazugehören und noch gebraucht werden - auch wenn sie schwer krank sind. Denn Schlemmer vermutet einen der wichtigsten Gründe für den Suizidwunsch älterer Menschen in einem oft gehörten Satz: "Ich falle euch ja zur Last." Körperliche Schmerzen könne die Palliativmedizin inzwischen so weitgehend lindern, dass deshalb geäußerte Suizidwünsche verschwänden, sagt der Arzt. Also müsse das Gefühl andere Ursachen haben.

Der langjährige Chefarzt der Kreisklinik, Initiator der dortigen Palliativstation und Vorsitzende des Hospizvereins, Hans L. Schneider, sieht indes gerade in den Pflegeheimen noch Nachholbedarf, was die Palliativmedizin angeht. "Da ist noch einiges im Argen", sagt er in der kurzen Diskussion nach Schlemmers Vortrag.

Der stimmt zu, findet aber trotzdem, dass bei Schwerkranken nur in den wenigsten Fällen bei einem Suizid tatsächlich vom viel zitierten "selbstbestimmten Sterben" gesprochen werden kann. "Diese Diskussion ist ein Hohn für meine Patienten", erzählt Schlemmer. "Die bestimmten sich nicht selbst, die werden von ihrer Krankheit bestimmt." Und ein langes Dahinsiechen, vor dem viele Menschen Angst haben, könne auch ohne aktive Sterbehilfe verhindert werden.

Passive Sterbehilfe durch Ärzte ist in der Bundesrepublik erlaubt. Wobei der Begriff irreführend ist, wie Schlemmer erklärt. "Ich nenne das 'Sterben zulassen'", sagt der Palliativmediziner. Schließlich könne passive Sterbehilfe auch bedeuten, dass der Arzt aktiv etwas tue - nämlich medizinische Maßnahmen abbricht, die der Patient nicht wünscht. Auf diese Art kann ein Mensch die gesamte Behandlung beenden, was beim Schwerkranken in den meisten Fällen zum Tod führt. Deshalb plädiert Schlemmer dafür, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. So kann im Vollbesitz der Kräfte ein Mensch bestimmt werden, der den Patientenwillen formuliert, wenn dieser es selbst nicht mehr kann. Wichtig sei aber auch, dass Ärzte keine unhaltbaren Heilsversprechungen machen. "Die moderne, sehr gute Medizin hat ein bisschen vergessen, wie der menschliche Zugang zu Kranken ist", sagt Schlemmer. Ärzte seien zu wenig auf die schwierigen Gespräche mit Patienten trainiert. "Viele trauen sich nicht zu sagen: Wir haben kein Mittel mehr." Stattdessen würden Medikamente, die die Lebenserwartung Schwerkranker im Durchschnitt um zwei Wochen verlängern, verschrieben - einzig um der harten Nachricht aus dem Weg zu gehen.

Das Leben eines Patienten nicht künstlich und sinnlos hinauszögern: Auch das ist für Schlemmer eine Art, "sterben zuzulassen".

In den Diskussionen um die Legalisierung des assistierten Suizids durch Ärzte hat Schlemmer indes Angst vor einem Dammbruch. "In der realen Umsetzung ist das nicht ganz banal", erklärt er im Blick auf die Grenze zwischen der Hilfe zum Suizid und dem Töten auf Verlangen. Was ist mit dem Schwerkranken, der sich nicht mehr bewegen kann, um ein tödliches Mittel zu nehmen? Statistiken aus anderen Ländern zeigen laut Schlemmer: 90 Prozent der assistierten Suizide sind rechtlich gesehen "Töten auf Verlangen". Für viele Ärzte sei das eine große Belastung.

"Ich halte die Diskussion außerdem für sehr gefährlich. Sie könnte ältere, kranke Menschen dazu bewegen, nicht mehr leben zu wollen", sagt Schlemmer. Er verweist auf das Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das müsse zwar auch einen Suizid ermöglichen, dürfe aber kein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem ältere Menschen sich dazu gedrängt fühlten. "Ob ein Kind 360 Gramm wiegt oder ein Mensch 104 Jahre alt ist, ist für die Menschenwürde egal", sagt der Arzt. Ein Besucher weist auf die gesellschaftliche Stimmung hin: "Die Medien machen es einem schmackhaft, als Alter zu sagen: So, jetzt ist es so weit."

Ein anderer Besucher, ebenfalls Arzt, spricht sich für aktive Sterbehilfe aus. Es gebe Menschen, die nicht mehr richtig lebten, aber noch nicht sterben könnten, obwohl sie es wollen, sagt er. Da könne die Hilfe zum Suizid eine Erleichterung sein. Aber ist, was in Einzelfällen gut ist, als gesellschaftliche Regelung sinnvoll? Darüber werden die Bundestagsabgeordneten entscheiden. Vier Gesetzentwürfe stehen zur Auswahl, von einer geregelten Liberalisierung bis zum Verbot der Beihilfe zum Suizid. Die Fraktionsdisziplin ist aufgehoben. "Leben müssen - sterben dürfen"? Es ist Ansichtssache.

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Quelle:
SZ vom 23.07.2015
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