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Tankstelle in Grafing:Grüner Autofahren

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Grafinger Wasserstofftankstelle soll in Münchner Straße kommen

Von Thorsten Rienth, Grafing

Vor zwei Jahren hatte Ebersberg zusammen mit den Landkreisen München und Landshut den Zuschlag zur Wasserstoffregion erhalten. Am Montag beschloss der Kreistag, den Einsatz von Wasserstoffbussen für den Zeitraum von sechs Jahren mit bis zu 850 000 Euro jährlich zu fördern. Wo aber Brennstoffzellen-Fahrzeuge auch abseits des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden sollen, darf die passende Infrastruktur nicht fehlen. Zwei Wasserstofftankstellen sollen deshalb im Landkreis fürs Erste errichtet werden. Die eine, so viel steht bereits fest, auf dem Ettenhuber-Gelände in Schlacht bei Glonn. Die andere, und das ist neu, gegenüber des Grafinger Lentner-Geländes.

Nach Informationen der SZ laufen in Grafing Gespräche zwischen Rathaus uns einem Privatinvestor, der gerne an der Münchner Straße in Richtung Reitgesing aktiv werden möchte. Demnach würde der genaue Standort schräg gegenüber jener Wiese liegen, auf der im vergangenen Jahr eine konventionelle Tankstelle zur Debatte stand. Der Protest aus der Anwohnerschaft war jedoch derart laut, dass das Projekt wieder eingestellt wurde.

Inwieweit sich so etwas bei der geplanten Wasserstofftankstelle wiederholen könnte, ist nicht nur deshalb unklar, weil die aktuellen Pläne bislang nicht öffentlich verfolgt wurden. Zwei womöglich entscheidende Punkte sind jedoch im Vergleich zum vergangenen Jahr anders: Der Standort soll auf der anderen Straßenseite und etwas weiter ortsaußerhalb liegen. Kommunalwahlen stehen ebenfalls nicht bevor, etwaige Befindlichkeiten aus der Nachbarschaft fallen im Stadtrat also geringer ins Gewicht. In jedem Fall dürften die Beratungen dort umfangreich sein.

Zunächst müsste Grafing seinen Flächennutzungsplan ändern. Bislang sieht der an besagter Stelle eine grüne Wiese vor. Im nächsten Schritt wäre dann ein Bebauungsplan aufzustellen. Beides braucht Zeit - und gibt etwaigen Gegnern der Wasserstofftankstelle reichlich Gelegenheit für Einsprüche.

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Quelle:
SZ vom 18.03.2021
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