Süddeutsche Zeitung

Selbstgemachte Fahrerlaubnis:Grenzenloser Betrug

Lesezeit: 2 min

Gefälschter bulgarischer Führerschein bringt 47-Jährigen Bewährungsstrafe ein

Von Sophie Rohrmeier

Keine Grenzkontrollen mehr in Europa - und schon mag mancher vergessen haben, dass es den Staat vielleicht doch interessiert, wie der Bürger denn unterwegs ist. Das einzusehen fiel einem Mann aus dem nördlichen Landkreis schwer. Er hat dem Ebersberger Landratsamt wissentlich einen gefälschten bulgarischen Führerschein vorgelegt, ihn für gültig erklärt - und verlangt, dass ihm dafür eine deutsche Fahrerlaubnis zu erteilen sei. Deshalb musste er sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen Urkundenfälschung verantworten und wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldauflage von 1000 Euro verurteilt.

Der 47-jährige Hausmeister war ursprünglich im Besitz eines deutschen Führerscheins gewesen. Doch er hatte in den vergangenen Jahren so oft in verschiedenster Weise gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, dass ihm die Fahrerlaubnis schließlich entzogen wurde. Die Auflagen, um den Schein wiederzubekommen, hat er nicht erfüllt, stattdessen versuchte er, dem Problem auf andere Weise beizukommen: Er fuhr mit einem bulgarischen und einem kenianischen Führerschein durch Ebersberg - wie er es aus Spanien gewohnt war.

Dort nämlich lebt er die Hälfte des Jahres, während der Sommersaison. "Überall geht's mit den Führerscheinen, nur in Bayern nicht", erzürnte sich der Angeklagte vor Gericht. Den bulgarischen Führerschein habe er so wie er war von dem ausländischen Amt abgeholt, versicherte der Angeklagte. "Dafür, dass es eine Fälschung war, kann ich ja nichts", argumentierte er. Dass das Dokument aber gefälscht war, war ebenfalls im Ebersberger Amtsgericht im Mai 2011 nachgewiesen worden, durch einen Gutachter vom Landeskriminalamt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten nun jedoch nicht vor, den Schein selbst gefälscht zu haben. Das Delikt war vielmehr folgendes: Obwohl er um die Ungültigkeit wusste, habe er dennoch das bulgarische Papier zusammen mit dem kenianischen beim Ebersberger Landratsamt eingereicht und die Scheine mit seiner Unterschrift für gültig erklärt. Damit habe der Angeklagte erreichen wollen, dass ihm dafür eine deutsche Fahrerlaubnis ausgestellt wird.

"Ja, weil es verlangt wurde", begründete er selbst sein Verhalten. Verstehen aber könne er nicht, dass er in Deutschland nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren dürfe, wenn ihm der deutsche abgenommen wurde. "Was ist denn mit den Behörden hier los? Das gefällt mir hier nicht." Richterin Susanne Strubl zeigte sich genervt ob der Uneinsichtigkeit. "Dann fahren Sie doch nur noch in Spanien Auto."

Auch die Staatsanwältin versuchte, dem Angeklagten seine Lage klar zu machen. "Wenn Sie gerne immer wieder Strafverfahren erleben, dann fahren Sie so weiter. Aber irgendwann landen sie in der JVA." Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten bei einer Bewährungszeit von vier Jahren und eine Geldauflage von 1500 Euro. Der Angeklagte sagte hierzu, er wolle vor das Landgericht ziehen. Und: "Dann mache ganz nach Spanien. Da habe ich meine Ruhe."

Da der Angeklagte schon zum wiederholten Male wegen Verkehrsdelikten vor dem Ebersberger Amtsgericht stand, verhängte Richterin Strubl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Drei Jahre muss sich der Hausmeister nun bewähren. Bei der nächsten Begegnung vor dem Amtsgericht aber würde er keine Bewährungsstrafe mehr bekommen, kündigte sie an. Zudem hat der Verurteilte 1000 Euro zu entrichten und muss künftig seine Wohnungswechsel ankündigen."Wenn Sie nicht bezahlen oder wenn wir sie auf dem Postweg nicht erreichen können, dann kann Sie das ins Gefängnis bringen", stellte die Richterin klar.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1679717
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.05.2013
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.