Süddeutsche Zeitung

Prozess:Skandal im Sperrbezirk

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Eine Prostituierte trifft sich mit ihrem Freier auf verbotenem Terrain - und entlockt ihm teure Liebeserklärungen

Von Selina Schaefer, Ebersberg

"Ich stehe da ja nicht auf der Straße wie bei Pretty Woman", erklärte die Angeklagte irgendwann in der Verhandlung. Der Vergleich drängte sich am Donnerstag im Amtsgericht Ebersberg bereits nach kurzer Zeit geradezu auf - wenn Pretty Woman denn schlecht ausgegangen wäre und Geschäftsmann Edward seine Geliebte Vivian später angezeigt hätte: wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und unerlaubter Prostitution.

Eine 29-Jährige aus dem südlichen Landkreis Ebersberg war dessen von ihrem ehemaligen Kunden (oder Liebhaber?), einem 6§-Jährigen aus Augsburg, beschuldigt worden. Die Frau war von dem Mann über einen Escort-Service im Internet gebucht worden und hatte sich 2018 mit dem Zeugen mehrmals in Münchner Nobel-Hotels getroffen. Da eines an der Maximilianstraße und somit im sogenannten Sperrbezirk liegt, in dem Prostitution verboten ist, handelte es sich um unerlaubte Prostitution. In allen Einzelheiten erzählte der Augsburger der Richterin was geschehen war. Er sei im Mai 2018 aus familiären Gründen "psychisch down" gewesen und habe die Frau schließlich auf einer Webseite gebucht, sodass es nach einer Anzahlung Ende des Monats zu einem ersten Treffen im besagten Hotel gekommen sei. Über Monate buchte er sie weitere Male, ein Hotel in München habe sich dabei zu ihrem "Stammhotel" entwickelt.

Es folgten Reisen nach New York, Stockholm, Istanbul und St. Moritz in der Schweiz sowie weitere Treffen, wobei er für seine charmante Begleitung mehrere Tausend Euro zahlte. Im August, so der Zeuge, soll sie ihm dann geschrieben haben, dass sie keine Bezahlung mehr von ihm wolle, sondern nur einmalig ein Schmuckstück, eine Uhr für rund 45 500 Euro aus einem Juweliergeschäft in der Maximilianstraße. Wie der Mann erklärte, sollte diese Uhr dann von ihr durch entsprechende Treffen "abgearbeitet" werden. Anschaulich verglich er das mit dem Abstempeln einer Zehnerkarte im Freibad.

Die Angeklagte sah das anders: Laut ihr, habe der Mann von sich aus gesagt "Briefumschläge sind unromantisch" und daher wurde die Uhr als Bezahlung ins Spiel gebracht. "Das hab' ich dir nicht aufgezwungen, dass kam alles von dir!", fiel sie ihm im Gerichtssaal ins Wort. Bei einem weiteren Spaziergang habe sie sich dann eine weitere Uhr im Wert von circa 30 000 Euro gewünscht - als Geburtstags- und Weihnachtsgeschenk. Der Zeuge gab an, sich von der Frau emotional unter Druck gesetzt gefühlt zu haben, indem sie ihm gegenüber gesagt hätte, ohne die Uhr müsse sie weiterhin als Escort arbeiten. Dazu fühlte er sich zunehmend finanziell ausgenutzt, denn entsprechende Gegenleistungen seien bald ausgeblieben.

Seine "Dates", war er sich sicher, seien teilweise durch andere Freier ersetzt wurden, wo noch "Cash" geflossen sei. "Sie ist sehr Geld-getrieben", meinte der Augsburger. In der Schweiz habe sie "plötzlich" entsetzt gesagt: "Du bist ja viel zu alt für mich." Die Angeklagte jedoch erklärte, dass er sich ihr (und online auch anderen) gegenüber als deutlich jünger - zwischen 40 und 50 - ausgegeben habe und sie erst in der Schweiz überrascht auf dem Führerschein gelesen habe, dass er älter als ihre eigenen Eltern sei. Da sei ihr klar geworden, dass er nicht ihr Mann fürs Leben sei und beendete das Verhältnis.

Der Mann betonte, er hätte sich "eiskalt abserviert" gefühlt und sei "absolut fertig" gewesen, nachdem sie ihn "abgesägt" habe. Er wandte sich an einen Anwalt, um sie wegen Betrugs, verbotener Prostitution und Steuerhinterziehung anzuzeigen. Er sei sich sicher, dass sie nicht die vertraglich vereinbarten 40-Prozent-Provision an die Escort-Agentur abgegeben hätte. Ihre Mutter zeigte er gleich mit an; sie mache schließlich ihre Steuererklärung. Von der Strafanzeige hoffte er sich, die "nicht verbrauchten" paar Tausend Euro zurück.

Ihr Anwalt wähnte hingegen die Verletzung der freien Berufsausübung und damit ein verfassungswidriges Verfahren. Seine Mandantin hätte keinerlei "Informationsverpflichtung" über Sperrbezirke gehabt. Dass der Zeuge augenscheinlich verliebt gewesen sei, überlagere zudem das Prostitutionsverhältnis, so die Verteidigung weiter. Das ließ die Richterin nicht gelten und war sich mit der Staatsanwältin einige, dass die Frau "eindeutig" der unerlaubten Prostitution in drei Fällen schuldig sei. Da sich der Zeuge wohl immer als Kunde gefühlt habe, handelte es sich auch weniger um eine Liebesbeziehung. Zudem hätte sie über die Regelungen für Prostitution Informationen einholen müssen, da sie bereits einmal wegen des gleichen Vergehens in Ebersberg verurteilt worden war. Über die Ungerechtigkeiten der Regeln könne man zwar streiten, zeigte sich die Richterin verständig, aber sie habe nun mal gegen die Regeln verstoßen. Sie verurteilte sie zu 110 Tagessätzen zu je 100 Euro. Die Angeklagte selbst hielt das Urteil für gefährlich und "frauenfeindlich". Es öffne "Tür und Tor", dass Kunden die Prostituierten leicht erpressen könnten, indem sie sich gezielt im Sperrbezirk treffen, da die Prostituierten so im Zweifelsfall nicht zur Polizei gehen könnten. Sie sah den Verstoß gegen die Sperrbezirksregelung und die Geldstrafe aber ein.

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SZ vom 02.08.2021
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