Süddeutsche Zeitung

Prozess am Landgericht:Schuldig oder krank?

Lesezeit: 2 min

Vermeintlicher Exhibitionist aus Zorneding ist bereits früher auffällig geworden

Von Andreas Junkmann, Zorneding/München

Im Fall eines jungen Mannes, der am Zornedinger Bahnhof mehrere Frauen sexuell belästigt haben soll, hat der zweite Verhandlungstag vor dem Münchner Landgericht nicht gerade zu dessen Entlastung beigetragen. Im Gegenteil: Am Freitagvormittag verfestigte sich das Bild eines Angeklagten, der mit argen psychischen Problemen zu kämpfen hat. Diese waren offenbar nicht erst zutage getreten, als der 29-Jährige im September und Oktober vergangenen Jahres in der Nähe der S-Bahn-Station zwei minderjährige Mädchen und eine Frau sexuell bedrängt sowie exhibitionistische Handlungen auf offener Straße ausgeführt haben soll. Bereits früher war der Mann in ähnlicher Art und Weise auffällig geworden.

Eine Zeugin hätte dazu am Freitag vor Gericht womöglich Genaueres erzählen können, doch die Frau ließ sich durch ein psychiatrisches Gutachten entschuldigen. Es sei ihr nicht möglich, dem Angeklagten persönlich entgegenzutreten, schreibt die behandelnde Ärztin darin über ihre Patientin. Diese leide nach wie vor an Panikattacken und Herzrasen. Grund dafür war ein Vorfall aus dem Jahr 2019, als der Angeklagte die Frau, die in einer Asylunterkunft nahe Ingolstadt arbeitete, gepackt und körperlich bedrängt hatte. "Er kam von hinten, nahm beide Oberarme und drückte sich an mich", sagte die Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung, die Richter Martin Hofmann nun bei der Verhandlung verlas.

Neben den drei Anklagepunkten, wegen derer der 29-Jährige nun vor Gericht steht, sind der Polizei auch aus Zorneding weitere Vorfälle bekannt, bei denen der Beschuldigte Frauen bedrängt haben soll. Dabei habe er die Geschädigten stets am Bahnhof angesprochen und sei ihnen teilweise bis nach Hause gefolgt. Auch wegen exhibitionistischer Handlungen ist der Angeklagte bereits in den Fokus der Behörden gerückt. Im Jahr 2018 etwa hatte er sich vor einem Mann in Garmisch-Partenkirchen auf offener Straße entblößt. Eben das soll er nun auch in Zorneding gegenüber einer damals 16-Jährigen und einer 36-jährigen Mutter mit ihren beiden Kleinkindern getan haben. Der Angeklagte jedoch bestritt am Freitag erneut alle Vorwürfe gegen ihn, selbst diejenigen, wegen derer er bereits verurteilt worden ist.

Das allerdings kam vor dem Hintergrund seiner Krankenakte wenig überraschend. Mehrfach bescheinigten ihm die Ärzte mangelnde Einsicht für seine Taten. "Er zeigt kein Problembewusstsein", heißt es etwa in einem Bericht der psychiatrischen Klinik, in der der Angeklagte seit seiner Verhaftung im Oktober des Vorjahres untergebracht ist. Auch dort ist der Mann einem Gutachten zufolge immer wieder auffällig geworden. Nachts sei er regelmäßig auf dem Flur unterwegs gewesen, teils habe tagelang nicht geschlafen. Stattdessen habe er immer wieder die Nähe zu den weiblichen Pflegekräften gesucht, sie beobachtet und mitunter sogar verfolgt. Die Gutachter attestierten dem Mann deshalb ein "distanzloses und provokantes Verhalten". Er sei "extrem psychotisch und angespannt", hieß es in dem Bericht, in dem unter anderem beschrieben wird, wie der Angeklagte versuchte, eine Klobürstenhalterung in der Toilette herunter zu spülen oder aus einem Waschbecken trinken wollte, in das er zuvor uriniert hatte.

Aktionen wie diese, lassen bei Gericht Zweifel aufkommen, ob der Mann überhaupt für seine Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Bereits in der Anklageschrift räumte die Staatsanwältin ein, es gebe aufgrund der diagnostizierten Schizophrenie erhebliche Bedenken ob der Schuldfähigkeit des Mannes. Er sei nicht dazu in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen. In jedem Fall aber sei er "für die Allgemeinheit gefährlich", so die Juristin. Ob der 29-Jährige für die sexuellen Belästigungen am Zornedinger Bahnhof verurteilt wird, hängt nun vor allem an der Einschätzung des Psychologen, der den Prozess begleitet. Dessen Analyse wird zeigen, ob der Mann weiterhin in der geschlossenen Anstalt bleiben muss. Ein Urteil wird Ende nächster Woche erwartet.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5406632
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.09.2021
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.